Ein Hundebiss kann schwerwiegende körperliche und seelische Folgen haben und Betroffene vor große Herausforderungen stellen. Als Opfer eines Hundebisses in der Schweiz haben Sie umfassende Rechte, die in der Tierhalterhaftung nach Art. 56 OR verankert sind. Die Durchsetzung angemessener Schmerzensgelder erfordert jedoch spezialisiertes rechtliches Know-how und Verhandlungsgeschick.
Die Kanzlei Nemesis verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Hundebiss-Opfern und hat in zahlreichen Fällen überdurchschnittliche Entschädigungen erzielt. Mit unserem strukturierten Ansatz und unserer persönlichen Betreuung entlasten wir Sie in einer ohnehin belastenden Situation und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung und lassen Sie sich über Ihre individuellen Ansprüche informieren. Je früher Sie fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine optimale Durchsetzung Ihrer Rechte.