Hatten Sie einen Unfall in der Türkei und fragen sich, was Sie jetzt tun sollen? Die Situation ist für Betroffene oft belastend. Neben den direkten Unfallfolgen sind Sie mit einem großen bürokratischen Aufwand konfrontiert. In der Türkei wird nicht nur eine andere Sprache gesprochen, sondern es gelten auch andere Gesetze und Verfahrensregeln als in Deutschland.
Wenn Sie als deutscher Urlauber in der Türkei in einen Verkehrsunfall oder einen anderen Unfall verwickelt wurden, stehen Ihnen dennoch je nach Fall umfassende Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Lassen Sie sich hier professionell helfen!
Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung und der vollständigen Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber türkischen Versicherungsgesellschaften und Unfallgegnern – von der ersten Dokumentation bis zur Auszahlung. Fordern Sie jetzt eine kurzfristige Ersteinschätzung an.

Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Fotos machen und Europäischen Unfallbericht ausfüllen.

Nach türkischem Recht können Sie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Gutachterkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen.

Schadensersatzansprüche können nach türkischem Recht regelmäßig innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren, daneben kann eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren gelten. Bei strafrechtlich relevanten Unfallfolgen können abweichende bzw. längere Fristen in Betracht kommen.

Die Grüne Karte, die als Nachweis der Haftpflichtversicherung dient, sollte in der Türkei immer mitgeführt werden, da sie die Schadenabwicklung erleichtert.

Nach einem Unfall in der Türkei müssen Sie eine Schadenakte bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung einreichen, bevor Sie eine Klage einreichen können.

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Unfallabwicklung und unseres starken Netzwerks an Partnerkanzleien setzen wir Ihre Ansprüche effektiv durch.
Die ersten Minuten nach einem Unfall sind entscheidend für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nach einem Unfall in der Türkei sollten Sie sofort anhalten, eine Warnweste anlegen und die Unfallstelle sichern, um Verletzten zu helfen.
Daten des Unfallgegners erfassen:
Beweise sichern: Es ist wichtig, Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen zu machen, um den Schaden zu dokumentieren und diese als Beweismittel zu verwenden. Fotografieren Sie:
Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Bei einem Unfall in der Türkei müssen die Beteiligten einen Unfallbericht erstellen, der von beiden Parteien unterschrieben wird, wenn es zu einer Einigung kommt. Der standardisierte Europäische Unfallbericht wird auch in der Türkei als gültiges Dokument anerkannt und erleichtert die spätere Schadenregulierung erheblich.
Als auf internationale Unfallregulierung spezialisierte Kanzlei mit einem großen Netzwerk an etablierten Partnerkanzleien vor Ort bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall in der Türkei.

Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Sammlung aller notwendigen Unterlagen und Nachweise für Ihre Schadenakte.

Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit türkischen Versicherungsgesellschaften und setzen Ihre Ansprüche professionell durch – auf Deutsch und Türkisch.

Von Reparaturkosten über Wertminderung bis hin zu Mietwagenkosten und Gutachterkosten: Wir sorgen dafür, dass Sie die volle Entschädigung für Ihren Fahrzeugschaden erhalten.

Bei Verletzungen setzen wir Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Erwerbsschaden konsequent durch.

Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer deutschen Rechtsschutzversicherung und holen die notwendige Deckungszusage ein.

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten unsere erfahrenen Partnerkanzleien vor Ort Ihre Interessen vor türkischen Gerichten.
Melden Sie Ihren Schaden in wenigen Minuten – wir kümmern uns um den Rest.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online. Unser Team ist schnell erreichbar und meldet sich innerhalb von 24 Stunden.
Fall schildern
Schildern Sie uns den Unfall kurz und bündig. Wir prüfen Ihren Fall und erklären Ihnen die nächsten Schritte sowie Ihre Erfolgschancen.
Vollmacht erteilen
Damit wir Sie vollständig vertreten können, erteilen Sie uns eine Vollmacht. So können alle notwendigen Schritte direkt für Sie übernommen werden.
Wir regeln alles
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und kümmern uns um die vollständige Schadensabwicklung – schnell und ohne Stress.
Das türkische Verkehrsrecht basiert hauptsächlich auf dem Straßenverkehrsgesetz (Karayolları Trafik Kanunu, KTK) und dem Schuldrecht (Türk Borçlar Kanunu, TBK). Diese Gesetze gewähren Ihnen umfassende Ansprüche bei Verkehrsunfällen.
Lesen Sie sich dazu auch unseren Artikel durch: Unfall in der Türkei – wer zahlt?
Bei einem beschädigten Fahrzeug haben Sie Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach türkischen Werkstattpreisen, wobei bei Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen besondere Regelungen gelten können.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie den Zeitwert Ihres Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Ein unabhängiges Gutachten ist hier von entscheidender Bedeutung.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug an Wert. Diese Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten, den wir für Sie geltend machen.
Zu den erstattungsfähigen Kosten können je nach Fall außerdem gehören:
Besonderheiten für deutsche Fahrzeuge: Bei Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen kann im Einzelfall zu prüfen sein, ob Reparaturkosten auf Grundlage deutscher Werkstattpreise geltend gemacht werden können. Entscheidend sind unter anderem Reparaturort, Gutachten, Nachweise und die konkrete Schadenkonstellation. Wir helfen Ihnen dabei.
Bei Verletzungen durch einen Verkehrsunfall in der Türkei stehen Ihnen weitreichende Ansprüche zu:
Behandlungskosten: Alle medizinisch notwendigen Aufwendungen werden erstattet inkl. Krankenhauskosten, Operationen, Medikamente, Physiotherapie, Rehabilitation und Hilfsmittel. Die Behandlung in türkischen Krankenhäusern wird nach dortigen Tarifen abgerechnet.
Verdienstausfall: Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalls haben Sie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes. Bei dauerhafter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird ein Erwerbsschaden geltend gemacht.
Schmerzensgeld nach türkischem Recht: Das türkische Schuldrecht (TBK Art. 56) ermöglicht die Zahlung von Schmerzensgeld für körperliches und psychisches Leid. Die Höhe richtet sich nach:
Angehörigenschmerzensgeld: In Fällen von Tod oder schweren Verletzungen können auch nahe Angehörige Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Bei tödlichen Verkehrsunfällen kommt zusätzlich der Unterstützungsentgang hinzu – eine Entschädigung für den Verlust der finanziellen Unterstützung durch die verstorbene Person.
Das türkische Verkehrsrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht. Diese Besonderheiten sind entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bei einem Unfall in der Türkei gilt grundsätzlich türkisches Recht – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Das bedeutet, dass Ansprüche nach dem türkischen Straßenverkehrsgesetz und Schuldrecht beurteilt werden.
Vor einem Gerichtsverfahren ist die Durchführung eines Mediationsverfahrens verpflichtend. Diese Regelung soll zu einer schnelleren und kostengünstigeren Lösung von Streitigkeiten führen.
Es ist erforderlich, dass eine Schadenakte bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung eingereicht wird, bevor eine Klage eingereicht werden kann, gemäß den gesetzlichen Änderungen von 2015. Diese Voraussetzung ist zwingend zu beachten – ohne vorherige Schadenakte ist eine Klage unzulässig.
Die Deckungssummen der türkischen Kfz-Haftpflichtversicherung sind gesetzlich festgelegt. Bei Personenschäden gelten höhere Grenzen als bei Sachschäden. Bei schweren Unfällen mit hohen Schadenssummen kann die Versicherungsdeckung möglicherweise nicht ausreichen.
Das türkische Recht kennt die sogenannte “Tehlike sorumluluğu” – eine Gefährdungshaftung für Fahrzeughalter. Der Halter haftet auch ohne persönliches Verschulden für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Eine Entlastung ist nur bei höherer Gewalt oder überwiegendem Verschulden des Geschädigten möglich.
Nach türkischem Recht müssen Schadenersatzansprüche innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfalldatum geltend gemacht werden. Zusätzlich gilt eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren ab dem Unfalltag. Bei strafrechtlich relevanten Unfällen (z. B. fahrlässige Tötung) kann die Verjährungsfrist entsprechend dem Strafrecht verlängert sein.
Finden Sie mehr Details in unserem Artikel: Unfall in der Türkei: Versicherung.
Die Grüne Karte ist der internationale Versicherungsnachweis für Kraftfahrzeuge. Sie belegt, dass Ihr Fahrzeug auch im Ausland haftpflichtversichert ist. Führen Sie die Grüne Karte bei Reisen in die Türkei immer mit, da sie die Kommunikation mit türkischen Behörden und Versicherungsgesellschaften erheblich vereinfacht.
Vor der Einreise in die Türkei sollten Sie kontrollieren, ob das Kürzel „TR“ nicht gestrichen ist und ob der Versicherungsschutz auch für den asiatischen Teil der Türkei gilt.
Viele deutsche Rechtsschutzversicherungen bieten Auslandsschutz und übernehmen die Anwaltskosten auch bei Unfällen in der Türkei. Wichtig ist:
Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und klären die Kostenübernahme.
Bei Unfällen mit türkischen Fahrzeugen haben Sie einen Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir setzen uns direkt mit den türkischen Versicherungsgesellschaften in Verbindung und verhandeln Ihre Ansprüche.
Die Anwaltsgebühren in der Türkei richten sich nach der türkischen Anwaltsgebührenordnung und können von deutschen Kosten abweichen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung mit Deckungszusage entstehen Ihnen in der Regel keine Vorkosten.
Spezialisierung auf Unfallregulierung im Ausland
Wir kennen uns mit den Besonderheiten der Unfallregulierung in der Türkei aus langjähriger Erfahrung bestens aus und verbinden sie mit deutschen Qualitätsstandards.
Muttersprachliche Betreuung
Unsere Partneranwälte sprechen Deutsch und Türkisch – Sie erhalten alle Informationen in Ihrer Sprache, während wir mit türkischen Behörden und Versicherungen direkt kommunizieren.
Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsschutzversicherungen
Wir arbeiten mit deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen und klären die Kostenübernahme für Sie.
Keine Vorkosten bei Rechtsschutzversicherung
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, entstehen Ihnen in der Regel keine Vorkosten.
Vertretung vor Ort
Durch unsere Partnerkanzleien vor Ort können wir schnell handeln – auch in Regionen wie Antalya, Istanbul oder an der Mittelmeerküste.
Nach türkischem Recht gilt für Schadenersatzansprüche in der Regel eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab dem Unfalltag. Wir empfehlen jedoch, möglichst zeitnah rechtliche Unterstützung zu suchen. Je früher wir aktiv werden können, desto besser sind die Erfolgsaussichten bei der Beweissicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Hilfreich sind der Unfallbericht der türkischen Polizei, Fotos von der Unfallstelle, medizinische Berichte und Ihre Versicherungsunterlagen. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie nicht alle Dokumente zur Hand haben – wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen durch unser Netzwerk vor Ort.
Die richten sich nach dem Streitwert und den gesetzlichen Gebühren. Häufig übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir prüfen das gerne für Sie und besprechen alle finanziellen Aspekte transparent im Erstgespräch.
Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite. Einfache Sachschäden können oft innerhalb weniger Monate reguliert werden. Bei Personenschäden oder streitigen Fällen kann der Prozess länger dauern. Wir halten Sie kontinuierlich über den Fortschritt auf dem Laufenden.
In den meisten Fällen ist keine persönliche Anwesenheit in der Türkei erforderlich. Durch unsere Mitarbeiter vor Ort und unser Partnernetzwerk können wir alle notwendigen Schritte für Sie durchführen. Falls doch eine Reise notwendig werden sollte, informieren wir Sie frühzeitig.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit türkischen Versicherungen. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch. Unser Netzwerk vor Ort ermöglicht uns dabei ein effektives Vorgehen.
Ja, auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme können wir tätig werden. Wir prüfen alternative Möglichkeiten der Beweissicherung und nutzen unser Netzwerk vor Ort, um den Sachverhalt zu rekonstruieren.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie regelmäßig über alle wichtigen Entwicklungen informiert. Wir sind per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz für Sie erreichbar und beantworten Ihre Fragen zeitnah.
Neben Sachschäden am Fahrzeug können Sie auch Personenschäden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und weitere unfallbedingte Aufwendungen geltend machen. Wir analysieren Ihren Fall sorgfältig und ermitteln alle erstattungsfähigen Positionen.
Wir unterstützen Sie bei der Koordination der medizinischen Weiterversorgung in Deutschland. Die entstehenden Kosten machen wir als Teil Ihrer Schadenersatzansprüche geltend. Bei Bedarf arbeiten wir auch mit medizinischen Gutachtern zusammen, um die Unfallfolgen zu dokumentieren.
Ein Verkehrsunfall in der Türkei ist eine ernste Angelegenheit, die professionelle rechtliche Unterstützung erfordert. Nach türkischem Recht stehen Ihnen je nach Fall umfassende Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu – von Reparaturkosten und Wertminderung bis hin zu Verdienstausfall und Behandlungskosten.
Beachten Sie: Die Verjährungsfrist von zwei Jahren beginnt mit dem Unfalldatum. Handeln Sie daher zeitnah, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Unfallregulierung in der Türkei sind wir Ihr kompetenter Partner für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit türkischen Versicherungen und Behörden – Sie erhalten die Entschädigung, die Ihnen zusteht.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – persönlich, kompetent und ohne versteckte Kosten.