Ein Autounfall in Spanien ist für deutsche Urlauber besonders belastend: fremde Sprache, ungewohnte Abläufe, spanische Versicherungen und deutlich andere Regeln zur Schadensregulierung. Wer jetzt falsche Angaben macht, Fristen versäumt oder ein zu niedriges Angebot akzeptiert, riskiert finanzielle Nachteile.
Wer etwaige Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen möchte, braucht fundierte Kenntnis des spanischen Rechts und verlässliche Partner vor Ort. Wir unterstützen Sie über unsere etablierten Partnerkanzleien in Spanien bei der gesamten Unfallabwicklung – von der ersten Dokumentation bis zur vollständigen Regulierung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kurzfristige Erstberatung und sichern Sie Ihre Rechte.

Unfallstellen müssen sofort abgesichert werden. In Spanien besteht eine Tragepflicht für Warnwesten, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Die Notrufnummer lautet 112.

In Spanien verjähren Schadenersatzansprüche nach einem Jahr ab dem Unfalltag – deutlich kürzer als in Deutschland.

Das spanische Baremo-System regelt die Entschädigung bei Personenschäden verbindlich über Tabellen. Es gibt wichtige Unterschiede zum deutschen Recht, etwa bei fiktiven Reparaturkosten oder Wertminderung.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Entschädigungsangebot vorlegen. Die Grüne Karte ist nicht mehr Pflicht, aber nach wie vor hilfreich.

Über unsere Partnerkanzleien in Spanien setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch – ohne Sprachbarriere und mit voller Transparenz.
Die Minuten nach einem Unfall sind entscheidend – sowohl für Ihre Sicherheit als auch für Ihre späteren Ansprüche. Beachten Sie folgende Schritte:

Unsere Partnerkanzleien vor Ort unterstützen Sie bei der lückenlosen Beweissicherung, dem Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts und der Sicherung aller relevanten Daten.

Wir prüfen und beziffern Ihre Ansprüche nach dem spanischen Baremo-System – inklusive Personenschäden, Sachschäden und Verdienstausfall.

Wir kommunizieren direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und bewerten deren Angebote kritisch, damit Sie nicht unter Wert reguliert werden.

Falls eine außergerichtliche Einigung scheitert, übernehmen unsere Partnerkanzleien die gerichtliche Durchsetzung vor Ort.

Von Behandlungskosten über Schmerzensgeld bis hin zu dauerhaften Einschränkungen – wir klären alle Schadensposten.

Wir prüfen, welche weiteren Kosten im Rahmen des spanischen Rechts erstattungsfähig sind.
Melden Sie Ihren Schaden in wenigen Minuten – wir kümmern uns um den Rest.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online. Unser Team ist schnell erreichbar und meldet sich innerhalb von 24 Stunden.
Fall schildern
Schildern Sie uns den Unfall kurz und bündig. Wir prüfen Ihren Fall und erklären Ihnen die nächsten Schritte sowie Ihre Erfolgschancen.
Vollmacht erteilen
Damit wir Sie vollständig vertreten können, erteilen Sie uns eine Vollmacht. So können alle notwendigen Schritte direkt für Sie übernommen werden.
Wir regeln alles
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und kümmern uns um die vollständige Schadensabwicklung – schnell und ohne Stress.
Ereignet sich ein Unfall in Spanien, gilt grundsätzlich spanisches Recht – unabhängig von der Nationalität der Beteiligten. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Real Decreto Legislativo 8/2004, das die zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr regelt. Der Fahrzeughalter haftet für Sach- und Personenschäden – unabhängig vom Verschulden des Fahrers.
Schadensersatzansprüche können in Spanien deutlich schneller verjähren als in Deutschland. Häufig ist von einer einjährigen Frist auszugehen; der genaue Fristbeginn hängt jedoch vom Einzelfall ab, insbesondere von Kenntnis, Schadensentwicklung und Unterbrechungshandlungen.
Einige Schadensposten, die in Deutschland selbstverständlich sind, werden in Spanien nicht oder nur eingeschränkt anerkannt:
Das spanische Baremo-System, zuletzt durch Ley 5/2025 reformiert, legt verbindlich fest, wie Personenschäden bewertet werden:
Wichtig: Wird eine dauerhafte Schädigung erst später durch medizinisches Personal festgestellt, ist das Jahr der sogenannten Schadensstabilisierung maßgeblich für das anwendbare Baremo – nicht das Unfalljahr. Das kann zu höheren Entschädigungen führen, wenn spätere Tabellen aktualisierte Werte enthalten.
Die Regulierung eines Unfalls in Spanien erfolgt in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das spanische Recht verpflichtet jeden Fahrzeughalter zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Versicherer neigen dazu, insbesondere bei komplexeren Verletzungen oder dauerhaften Einschränkungen, ihr erstes Angebot deutlich unter dem tatsächlich erreichbaren Wert anzusetzen. Ohne fundierte Kenntnis des Baremo-Systems und der Zusatzansprüche besteht die Gefahr, dass Ihre Entschädigung hinter dem rechtlich Möglichen bleibt. Wir setzen uns dafür ein, das Maximum für Sie herauszuholen.
Nach spanischem Recht beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen ein Jahr. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Unfalls. Wir raten jedoch dringend, sich zeitnah nach dem Unfall rechtliche Unterstützung zu suchen, um alle Fristen sicher zu wahren und wichtige Beweise zu sichern.
In den meisten Fällen ist keine persönliche Anwesenheit in Spanien erforderlich. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Vertretung vor Ort. Falls doch einmal eine Anwesenheit nötig sein sollte, informieren wir Sie frühzeitig.
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Versicherung. Außergerichtliche Einigungen können oft innerhalb weniger Monate erreicht werden. Bei gerichtlichen Verfahren muss mit längeren Zeiträumen gerechnet werden.
Hilfreich sind der europäische Unfallbericht, Fotos von der Unfallstelle, Kontaktdaten von Zeugen sowie alle Korrespondenz mit spanischen Behörden und Versicherungen. Wir unterstützen Sie aber auch, wenn nicht alle Unterlagen vorliegen.
Unser zweisprachiges Team übersetzt alle relevanten Dokumente für Sie ins Deutsche. Sie erhalten von uns verständliche Zusammenfassungen und Erläuterungen zu allen wichtigen Inhalten.
Die Erfolgsaussichten hängen von den konkreten Umständen Ihres Falls ab. In der Erstberatung analysieren wir Ihre Situation und geben Ihnen eine realistische Einschätzung. Durch unsere Erfahrung können wir die Chancen gut bewerten.
Ja, wir informieren Sie proaktiv über alle wichtigen Entwicklungen. Sie erhalten regelmäßige Statusberichte und können uns jederzeit bei Fragen kontaktieren.
Die Regulierungspraxis spanischer Versicherungen unterscheidet sich oft von der deutschen. Erste Angebote fallen häufig zu niedrig aus. Durch unsere Erfahrung wissen wir, welche Ansprüche durchsetzbar sind und erreichen regelmäßig deutlich höhere Entschädigungen.
Solange die Verjährungsfrist von einem Jahr nicht abgelaufen ist, können wir Ihre Ansprüche geltend machen. Je früher Sie sich jedoch rechtliche Unterstützung suchen, desto besser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung.
Sichern Sie nach Möglichkeit Beweise durch Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen. Lassen Sie sich die Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen geben. Bestehen Sie auf einem Europäischen Unfallbericht und lassen Sie sich bei Verletzungen ärztlich untersuchen – auch wenn die Beschwerden zunächst gering erscheinen. Notieren Sie sich den Namen der behandelnden Ärzte und der Polizeibeamten vor Ort. Diese Dokumentation hilft uns später bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns am besten direkt aus Spanien – wir können Sie dann sofort bei den wichtigsten ersten Schritten unterstützen.
Ein Unfall in Spanien hat für Betroffene weitreichende Folgen. Das spanische Recht unterscheidet sich in zentralen Punkten vom deutschen: kürzere Verjährungsfristen, verbindliche Entschädigungstabellen, eingeschränkte Erstattung vieler Schadensposten. Ohne professionelle Unterstützung besteht die Gefahr, dass berechtigte Ansprüche zu niedrig reguliert werden oder ganz verloren gehen.
Über unsere spezialisierten Partnerkanzleien in Spanien sichern wir Ihre Rechte – deutschsprachig, transparent und mit der Erfahrung, die es braucht, um gegen spanische Versicherer auf Augenhöhe zu verhandeln.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – persönlich, kompetent und ohne versteckte Kosten.