Hatten Sie einen Unfall in Frankreich? Dann sollten Sie schnell klären lassen, welches Recht gilt, welche Ansprüche durchsetzbar sind und welche Fristen einzuhalten sind. Das französische Schadensersatzrecht unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom deutschen Recht.
Französische Versicherer verlangen bei Reparaturkosten häufig quittierte Werkstattrechnungen. Eine fiktive Abrechnung allein auf Gutachtenbasis ist deutlich schwieriger durchzusetzen als in Deutschland.
Als spezialisierte Kanzlei für Unfallregulierung im Ausland unterstützen wir Sie bei der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach französischem Recht – von der ersten Schadensmeldung bis zur Auszahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Bei einem Unfall in Frankreich gilt grundsätzlich französisches Recht mit anderen Schadensersatzregeln als in Deutschland – nur wenn beide Unfallbeteiligten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann deutsches Recht zur Anwendung kommen

Französische Kfz-Versicherer zahlen Reparaturkosten nur gegen Vorlage quittierter Werkstattrechnungen; fiktive Abrechnungen auf Gutachtenbasis werden oft gekürzt

Wertminderung und merkantiler Minderwert werden in Frankreich grundsätzlich nicht erstattet

Personenschäden müssen binnen 5 Arbeitstagen bei der Versicherung gemeldet werden

Schadensersatzansprüche bei Personenschäden verjähren nach zehn Jahren, bei Sachschäden nach fünf Jahren

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach französischem Recht und übernehmen die Kommunikation mit französischen Versicherungen
Das französische Schadensersatzrecht bei Verkehrsunfällen unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen System. Diese Unterschiede zu kennen ist entscheidend für eine erfolgreiche Schadensregulierung.
In Frankreich regelt das Gesetz „Loi Badinter” vom 5. Juli 1985 die Ansprüche von Unfallopfern. Dieses erleichtert Unfallopfern in Frankreich die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich. Bei Verkehrsunfällen mit motorisierten Fahrzeugen muss ein Verschulden des Unfallgegners insbesondere bei Personenschäden nicht in gleicher Weise nachgewiesen werden wie nach klassischem Haftungsrecht. Je nach Rolle des Geschädigten und eigenem Verhalten können Ansprüche jedoch gekürzt oder ausgeschlossen sein.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist für die Regulierung des Schadens verantwortlich, und die Abwicklung erfolgt über die Korrespondenzversicherung in Deutschland. Die französische Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Meldung des Unfalls ein Angebot zur Entschädigung unterbreiten, wenn die Haftung dem Grunde nach feststeht.
Französische Versicherungen legen großen Wert auf lückenlose Beweissicherung direkt vor Ort. Folgende Nachweise sind erforderlich:
Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht: In Frankreich wird eine merkantile Wertminderung nach fachgerechter Reparatur grundsätzlich nicht anerkannt. Nur in Ausnahmefällen bei hochwertigen Fahrzeugen und wenn ein Sachverständigengutachten strukturelle Schäden bestätigt, kann eine Entschädigung für den Wertverlust durchgesetzt werden.
Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im französischen Verkehrsrecht bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Schadensabwicklung

In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und erläutern Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir prüfen wichtige Fristen und notwendige Unterlagen. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten.

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den französischen Behörden und Versicherungen in deren Muttersprache. Durch unsere interkulturelle Kompetenz und Kenntnis der französischen Rechtskultur erreichen wir deutlich bessere Verhandlungsergebnisse. Sie erhalten regelmäßige Updates auf Deutsch.

Mit unserem Netzwerk französischer Partnerkanzleien und Sachverständiger maximieren wir Ihre Schadenersatzansprüche. Wir kennen die Besonderheiten des französischen Schadenersatzrechts und setzen routiniert höhere Zahlungen durch als ursprünglich angeboten.

Durch unser etabliertes Netzwerk französischer Partnerkanzleien sichern wir Ihnen optimale rechtliche Vertretung vor Ort. Unsere Partner kennen die regionalen Besonderheiten und Gepflogenheiten der französischen Gerichte. Die Kommunikation läuft dabei ausschließlich über uns - Sie haben weiterhin nur einen Ansprechpartner. Wir koordinieren alle notwendigen Schritte und übersetzen sämtliche Dokumente für Sie. Durch die direkte Zusammenarbeit mit französischen Kollegen können wir Verfahren deutlich beschleunigen.

Die richtige Bewertung von Schäden ist entscheidend für Ihre Ansprüche. Wir arbeiten mit einem ausgewählten Netzwerk französischer Sachverständiger zusammen. Diese erstellen rechtssichere Gutachten nach französischen Standards. Unsere Sachverständigen sind mit den Anforderungen französischer Gerichte und Versicherungen vertraut. Sie müssen sich um nichts kümmern - wir organisieren die Begutachtung und übersetzen die Ergebnisse für Sie.

Wir analysieren Versicherungsangebote detailliert auf ihre Angemessenheit. Dabei berücksichtigen wir alle nach französischem Recht zustehenden Schadenspositionen. Unsere Erfahrung zeigt: Erste Angebote französischer Versicherungen sind meist deutlich zu niedrig. Wir erläutern Ihnen verständlich die Bewertung und Ihre Optionen. Mit fundierten Argumenten verhandeln wir bessere Konditionen. Durch unsere Kenntnis französischer Versicherungspraktiken erreichen wir regelmäßig höhere Zahlungen.

Eine lückenlose Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Erfassung aller relevanten Informationen. Sie erhalten eine zweisprachige Checkliste der benötigten Unterlagen. Wir prüfen vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit und helfen bei der Nachbeschaffung. Falls nötig, organisieren wir auch nachträgliche Beweissicherung durch französische Partner. Durch systematische Dokumentation schaffen wir die beste Grundlage für Ihre Ansprüche.
Melden Sie Ihren Schaden in wenigen Minuten – wir kümmern uns um den Rest.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online. Unser Team ist schnell erreichbar und meldet sich innerhalb von 24 Stunden.
Fall schildern
Schildern Sie uns den Unfall kurz und bündig. Wir prüfen Ihren Fall und erklären Ihnen die nächsten Schritte sowie Ihre Erfolgschancen.
Vollmacht erteilen
Damit wir Sie vollständig vertreten können, erteilen Sie uns eine Vollmacht. So können alle notwendigen Schritte direkt für Sie übernommen werden.
Wir regeln alles
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und kümmern uns um die vollständige Schadensabwicklung – schnell und ohne Stress.
Die richtigen Maßnahmen direkt nach dem Autounfall sind entscheidend für Ihre späteren Ansprüche. Nach einem Unfall in Frankreich sollten Sie sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten helfen, sowie die Polizei und Rettungskräfte rufen, wenn es Verletzte gibt.
Vor dem Verlassen des Fahrzeugs sollte eine Warnweste angelegt und ein Warndreieck aufgestellt werden. Die Mitnahme eines Warndreiecks und einer Warnweste ist in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben.
Es ist wichtig, Fotos von der Unfallstelle, den Schäden und den Kennzeichen zu machen. Erfassen Sie außerdem:
Der Europäische Unfallbericht ist ein einheitliches Formular, das in mehreren Sprachen verfügbar ist und am Unfallort hilft, den Schaden aufzunehmen. Die Verwendung des Europäischen Unfallberichts ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert jedoch die spätere Schadensregulierung erheblich.
Der Europäische Unfallbericht sollte unverzüglich der eigenen Versicherung zugeschickt werden, um die Schuldfrage zu klären. Bei Unfällen ohne Personenschaden kann alternativ die App „e-constat auto” verwendet werden.
Bei reinen Sachschäden kommt die Polizei in der Regel nicht zur Unfallaufnahme. Die Polizei ist nur bei Personenschäden, Unfallflucht oder massiven Verständigungsproblemen gesetzlich zur Unfallaufnahme verpflichtet. Bei Verletzungen sollten Sie die Behörden unbedingt verständigen.
Bei Verletzungen ist es ratsam, umgehend einen Arzt in Frankreich aufzusuchen, um ein offizielles medizinisches Attest zu erhalten. Dieses Dokument ist für spätere Schmerzensgeldansprüche oft sehr hilfreich.
Je nach Schadensart und medizinischem Verlauf gelten unterschiedliche Angebotsfristen. Bei Personenschäden sieht das französische Recht insbesondere Fristen für ein vorläufiges oder endgültiges Entschädigungsangebot vor. Ist der Gesundheitszustand noch nicht stabilisiert, muss zunächst ein vorläufiges Angebot erfolgen, das endgültige Angebot folgt nach medizinischer Konsolidierung.
Bei der Schadensabwicklung gelten folgende Fristen:
Frist | Regelung |
5 Arbeitstage | Meldung von Unfällen an die Versicherung |
3 Monate | Frist für erstes Entschädigungsangebot der Versicherung |
8 Monate | Frist für provisorisches Angebot bei noch nicht stabilisiertem Gesundheitszustand |
5 Monate | Frist für definitives Angebot nach medizinischer Konsolidierung |
In Frankreich verjähren Schadensersatzansprüche bei Personenschäden nach zehn Jahren und bei Sachschäden nach fünf Jahren. Die Verjährung bei Personenschäden beginnt erst ab dem Zeitpunkt der medizinischen Konsolidierung – also wenn der Gesundheitszustand stabil ist.
Bei Sachschäden können Sie folgende Kosten geltend machen:
Wichtig: Fiktive Abrechnungen auf Gutachtenbasis werden in Frankreich oft gekürzt. Nutzungsausfallentschädigung wird nur sehr eingeschränkt gewährt und meist auf Pauschalsätze von 10-20 Euro pro Tag für wenige Tage begrenzt. Wir beraten Sie gerne, was in Ihrem Fall durchsetzbar ist.
Bei Personenschäden müssen Arzt-, Heil- und Pflegekosten ersetzt werden, sofern diese nicht bereits durch die eigene Krankenkasse abgedeckt sind. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf:
Das immaterielle Schmerzensgeld fällt in Frankreich tendenziell höher aus als in Deutschland, insbesondere bei schweren und dauerhaften Schäden. Die sogenannte „Dintilhac-Tabelle” dient als Standard zur Systematisierung der verschiedenen Schadensposten.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Erfahrung im französischen Verkehrsrecht ist in folgenden Fällen dringend zu empfehlen:
Bei Streitigkeiten über die Schuldfrage: Wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung eine andere Darstellung des Unfallhergangs vertritt, kann die Schadenshöhe erheblich reduziert oder der Anspruch ganz abgelehnt werden.
Bei unzureichender Reaktion der Versicherung: Wenn französische Versicherungen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen reagieren oder unangemessen niedrige Angebote unterbreiten, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch.
Bei Personenschäden: Die optimale Durchsetzung von Schmerzensgeld erfordert Kenntnis der französischen Bewertungsmaßstäbe und eine sorgfältige Dokumentation aller Schadensposten. Eine frühzeitige Annahme eines Vergleichsangebots ohne vollständige Berücksichtigung aller Ansprüche kann Ihre Entschädigung dauerhaft begrenzen.
Bei nicht versicherten Unfallgegnern: Wenn Sie durch einen Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug einen Sach- oder Personenschaden erlitten haben, können Sie sich an den französischen Verkehrsunfallgarantiefonds FGAO wenden, der Entschädigungen bereitstellt. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Spezialisierte Expertise im französischen Unfallrecht: Wir kennen die Besonderheiten des Loi Badinter, die relevanten Fristen und die Bewertungsmaßstäbe französischer Gerichte und Versicherungen.
Langjährige Erfahrung bei grenzüberschreitenden Schadensfällen: Wir wissen, welche Ansprüche nach französischem Recht durchsetzbar sind und wie Kürzungen vermieden werden können.
Direkter Kontakt zu Versicherungen und Regulierungsbeauftragten: Durch unsere Erfahrung mit französischen Kfz-Versicherern und deren deutschen Vertretern können wir Ihre Ansprüche effizient durchsetzen.
Bundesweite Betreuung ohne Anfahrtskosten: Die Bearbeitung erfolgt digital und telefonisch – unabhängig von Ihrem Wohnort in Deutschland.
Transparente Kostenstruktur: Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen in der Regel keine eigenen Kosten.
Schnelle und unkomplizierte Bearbeitung: Die meisten Fälle können per E-Mail und Telefon bearbeitet werden, ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen.
Die Verjährungsfrist bei Sachschäden beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Wichtig ist jedoch eine zeitnahe Dokumentation des Unfalls und schnelle Geltendmachung der Ansprüche.
Nein, wir bieten auch Beratung per Telefon oder Videokonferenz an. Viele Fälle können wir komplett digital abwickeln.
Die Dauer variiert je nach Komplexität. Durch unsere direkten Kontakte zu französischen Partnern können wir Verfahren meist deutlich beschleunigen.
Ja, wir übernehmen auch laufende Fälle und prüfen bereits gemachte Angebote auf ihre Angemessenheit.
Die Erfahrung zeigt, dass professionelle Unterstützung zu deutlich höheren Schadenersatzzahlungen führt und Sie von zeitraubendem Behördenkontakt entlastet.
Wir entwickeln eine Strategie und übernehmen nach Ihrer Zustimmung die komplette Kommunikation mit allen Beteiligten.
Der Unfallbericht, Korrespondenz mit Versicherungen, Fotos und medizinische Unterlagen sind hilfreich. Wir sagen Ihnen vorab genau, was wir benötigen.
Ja, wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechnen direkt mit dieser ab.
Auch in diesen Fällen können wir Ihre Ansprüche durchsetzen. In Frankreich gibt es – ähnlich wie in Deutschland – einen Garantiefonds („Fonds de Garantie“), der für nicht versicherte oder nicht ermittelte Unfallverursacher einspringt. Wir kennen die speziellen Anforderungen für Anträge an den Garantiefonds und unterstützen Sie bei der Durchsetzung.
Ja, wir vertreten auch Mandanten bei Unfällen mit Nutzfahrzeugen. Diese Fälle sind oft komplexer, da zusätzliche Vorschriften und meist mehrere Versicherungen beteiligt sind. Durch unsere Erfahrung mit gewerblichen Schadensfällen kennen wir die Besonderheiten und relevanten Ansprechpartner auf französischer Seite.
Ein Unfall in Frankreich erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Schadensregulierung. Die Unterschiede zum deutschen Recht – von der strengen Nachweispflicht über die Nichterstattung von Wertminderung bis zu den besonderen Fristen – machen die Durchsetzung von Ansprüchen für Laien schwierig.
Typische Fehler wie die verspätete Meldung von Personenschäden, mangelhafte Dokumentation oder die vorschnelle Annahme eines Vergleichsangebots können Ihre Entschädigung erheblich schmälern.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen – insbesondere bei Personenschäden, Streitigkeiten über die Schuldfrage oder wenn die französische Versicherung nicht angemessen reagiert. Mit unserer Erfahrung im französischen Recht setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kurzfristige Ersteinschätzung Ihres Falls.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – persönlich, kompetent und ohne versteckte Kosten.