Unfall in der Türkei: Wer zahlt?

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Bei einem Verkehrsunfall in der Türkei stellt sich zunächst die Frage nach dem anwendbaren Recht. Grundsätzlich gilt türkisches Recht, nur wenn beide Unfallbeteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, kommt ausnahmsweise deutsches Recht zur Anwendung. Die Schadensregulierung erfolgt in der Regel über die Versicherung des Unfallverursachers. In der Türkei besteht für Kraftfahrzeuge eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung, jedoch sind die Mindestdeckungssummen deutlich niedriger als in Deutschland. Bei der Haftung des Fahrers handelt es sich um eine Verschuldenshaftung, während der Halter einer Gefährdungshaftung unterliegt. Dies bedeutet, dass der Fahrzeughalter auch ohne eigenes Verschulden haften kann.

Nach einem Unfall in der Türkei sind bestimmte Schritte entscheidend für die spätere Schadensregulierung. Es empfiehlt sich, die Unfallstelle und Schäden durch Fotos zu dokumentieren, den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht auszufüllen und alle Kontaktdaten der Beteiligten zu notieren. Ihre Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der türkischen Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Seit einer Gesetzesänderung 2015 müssen Sie zunächst eine Schadenakte bei der Versicherungsgesellschaft einreichen, bevor Sie eine Klage erheben können. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Halter und die Versicherung beträgt zwei Jahre. Ist kein Verursacher ermittelbar oder dieser nicht versichert, kann unter bestimmten Voraussetzungen der türkische Garantiefonds zur Deckung des Schadens herangezogen werden.

Unfall in der Türkei

Ein Verkehrsunfall im Ausland ist bereits eine belastende Situation, doch wenn er sich in der Türkei ereignet, kommen weitere Herausforderungen hinzu: Sprachbarrieren, ein anderes Rechtssystem und unbekannte Abläufe bei der Schadensregulierung. Jedes Jahr werden tausende deutsche Urlauber in Verkehrsunfälle in der Türkei verwickelt. Die Frage „Wer zahlt?“ ist dabei besonders relevant, denn die Antwort darauf kann komplizierter sein als bei einem Unfall in Deutschland.

Die Türkei ist ein beliebtes Reiseziel für deutsche Touristen, sei es für Badeurlaub an der türkischen Riviera oder Städtereisen nach Istanbul. Viele Reisende entscheiden sich dafür, mit dem eigenen Fahrzeug durch das Land zu fahren oder einen Mietwagen vor Ort zu nutzen. Dabei ist das Verkehrsaufkommen in der Türkei erheblich, besonders in den touristischen Gebieten und Großstädten.Trotz des kontinuierlichen Ausbaus der Straßeninfrastruktur erreicht die Verkehrssicherheit noch nicht das Niveau der meisten europäischen Staaten.

Rechtliche Grundlagen

Anwendbares Recht bei Verkehrsunfällen in der Türkei

Bei einem Verkehrsunfall in der Türkei gilt grundsätzlich türkisches Recht. Nur wenn beide Unfallbeteiligten, also sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte, ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Wohnsitz) in Deutschland haben, kann ausnahmsweise deutsches Recht zur Anwendung kommen.

Die außervertragliche zivilrechtliche Haftung bei einem Verkehrsunfall ist im türkischen Straßenverkehrsgesetz (Karayolları Trafik Kanunu, Nr. 2918) vom 13.10.1983 geregelt. Der räumliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist auf öffentliche Straßen sowie auf Orte, die als öffentliche Straßen angesehen werden, beschränkt.

Bei der Haftung des Fahrers handelt es sich um eine Verschuldenshaftung, bei der Haftung des Halters hingegen um eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter auch dann haftet, wenn ihn kein Verschulden trifft, während der Fahrer nur bei schuldhaftem Handeln haftbar gemacht werden kann.

Versicherungspflicht in der Türkei

Wie in Deutschland besteht auch in der Türkei für Kraftfahrzeuge eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Allerdings sind die Mindestdeckungssummen deutlich niedriger als in Deutschland und für einen angemessenen Schutz völlig unzureichend. Deshalb wird für Reisen in die Türkei der Abschluss einer zusätzlichen Kurzkasko- und Insassenversicherung mit Geltung auch für den asiatischen Teil der Türkei empfohlen.

Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte")

Die internationale Versicherungskarte, besser bekannt als „Grüne Karte“, ist in der Türkei ein wichtiges Dokument. Sie dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung und enthält alle relevanten Daten zu Fahrzeug und Versicherung.

Wichtig zu wissen: Während innerhalb der EU die Grüne Karte oft nicht mehr notwendig ist, sollten Sie diese bei Reisen in die Türkei unbedingt dabei haben. Sie vereinfacht die Verständigung am Unfallort und hilft bei der Schadensabwicklung. Die Karte wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben.

Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen dem europäischen und dem asiatischen Teil der Türkei. Viele deutsche Versicherungen bieten standardmäßig nur Versicherungsschutz für den europäischen Teil der Türkei an. Für den asiatischen Teil kann eine gesonderte Erweiterung des Versicherungsschutzes erforderlich sein. Überprüfen Sie daher vor Reiseantritt unbedingt den genauen Geltungsbereich Ihrer Versicherung.

Garantiefonds für Verkehrsopfer

In einigen Ausnahmefällen hat der Geschädigte keine Möglichkeit, seinen Schaden vom Halter oder Versicherer ersetzt zu bekommen. Für solche Fälle gibt es in der Türkei einen gesetzlich vorgeschriebenen Garantiefonds.

Unter den Voraussetzungen des Artikels 108 des türkischen Straßenverkehrsgesetzes kann der Geschädigte die Deckung seines Schadens beantragen. Die Garantiefonds-Eintrittspflicht greift, wenn der Unfall beispielsweise durch ein nicht versichertes oder unbekanntes Fahrzeug verursacht wurde, der Versicherer zum Zeitpunkt des Unfalles in Konkurs gefallen ist, das Fahrzeug entwendet wurde und der Dieb nicht aufzufinden ist.

Verjährungsfristen

In der Türkei verjähren Schadenersatzansprüche gegen den Fahrer innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall. Gegen den Halter und die gegnerische Versicherung tritt die Verjährung nach zwei Jahren ein. Bei einer gleichzeitig vorliegenden Straftat kann eine längere Verjährungsfrist gelten.

Die relativ kurzen Verjährungsfristen sind ein wichtiger Grund, warum Sie nach einem Unfall in der Türkei zügig handeln sollten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Hauptaspekte und wichtige Teilbereiche des Themas

Verhalten am Unfallort

Das richtige Verhalten unmittelbar nach einem Verkehrsunfall in der Türkei ist entscheidend für die spätere Schadensregulierung. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Sofort anhalten, Warnweste anlegen und die Unfallstelle absichern
  2. Bei Personenschäden immer Polizei und Rettungskräfte rufen (Polizei: 155 oder 112, Rettungskräfte: 112)
  3. Bei kleineren Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht, bei größeren Schäden oder bei Streit mit Unfallbeteiligten sollten Sie jedoch die Polizei einschalten
  4. Kennzeichen, Namen und Anschriften aller Beteiligten sowie deren Haftpflichtversicherungen und Versicherungsnummern notieren
  5. Namen und Anschriften von Unfallzeugen festhalten
  6. Die Unfallstelle und die Schäden an den Fahrzeugen fotografieren
  7. Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen
  8. Keine Schriftstücke unterschreiben, die Sie nicht verstehen
  9. Kein Schuldeingeständnis abgeben

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in vielen europäischen Ländern, einschließlich der Türkei, anerkannt wird. Er ist besonders hilfreich bei Sprachbarrieren, da er in verschiedenen Sprachen erhältlich ist, darunter auch Türkisch. Jeder Unfallbeteiligte füllt das Formular in seiner eigenen Sprache aus. Die Unterschrift auf dem Formular bedeutet keine Schuldanerkennung, sondern bestätigt lediglich die Richtigkeit der gemeinsam festgehaltenen Fakten.

Schadensregulierung bei Unfällen in der Türkei

Nach einem Unfall in der Türkei müssen Schadenersatzansprüche direkt bei der gegnerischen Versicherung in der Türkei angemeldet werden. Die Schadensregulierung erfolgt nach türkischem Recht, das von deutschen Standards abweichen kann.

Folgende Schadenspositionen sind in der Türkei erstattungsfähig:

  • Sachschäden:
    • Reparaturkosten gemäß einer Reparaturrechnung
    • Bei Totalschaden der Wert des Fahrzeuges laut Sachverständigengutachten
    • Kosten für einen Mietwagen (wenn nachweislich notwendig)
    • Abschleppkosten
    • Sachverständigenkosten
  • Personenschäden:
    • Arzt-, Heil- und Pflegekosten (soweit nicht durch die eigene Krankenversicherung erstattet)
    • Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden (mit entsprechendem Nachweis)
    • Schmerzensgeld (Ansprüche müssen direkt an den Halter oder Schädiger gestellt werden)
    • Beerdigungskosten

Besonderheiten bei Reparatur und Begutachtung

Nach einem Unfall in der Türkei möchten die türkischen Versicherungsgesellschaften in der Regel, dass beschädigte Fahrzeuge an ihre eigenen Werkstätten zur Reparatur weitergeleitet werden, um die Kosten niedrig zu halten.

Jedoch ist ein Fahrer mit einem ausländischen Kennzeichen nicht verpflichtet, eine Reparaturwerkstatt in der Türkei zu akzeptieren. Der türkische Bundesgerichtshof (Yargitay) hat mehrfach entschieden, dass Besitzer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen das Fahrzeug in dem Land reparieren lassen können, in dem das Fahrzeug registriert ist.

Wenn die Schäden es zulassen, können Sie also mit dem Fahrzeug nach Deutschland zurückkehren und dort die Überprüfung und Reparatur durchführen lassen. Mit der Rechnung der Überprüfung und/oder Reparatur können Sie dann in der Türkei eine Schadenakte eröffnen lassen und gegebenenfalls eine Klage einreichen.

Da türkische Versicherungsunternehmen oft vermeiden, eine vollständige Zahlung gemäß den im Ausland erstellten Gutachten zu leisten, kann es hilfreich sein, bereits in der Türkei ein gerichtliches Feststellungsgutachten zu beantragen. Dieses Gutachten, auch „Tespit davası“ genannt, kann beim nächsten türkischen Amtsgericht beantragt werden. Der Schaden wird dann innerhalb weniger Tage von einem Richter begutachtet, und Sie können anschließend in Ihre Heimat zurückkehren, ohne auf das Ergebnis des Gutachtens warten zu müssen. Die weitere Abwicklung kann dann durch einen Anwalt vor Ort in der Türkei erfolgen.

Gerichtliche Zuständigkeit und Prozessrecht

Das türkische Gesetz für den Zivilprozess (HUMK) regelt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte. In der Regel ist das Gericht am Wohnort des Beklagten zuständig (Art. 9 Abs. 1 HUMK). Ist der Wohnort des Beklagten nicht zu bestimmen, so ist das Gericht an dem Ort zuständig, wo der Beklagte innerhalb der Türkei zuletzt gewohnt hat (Art. 9 Abs. 2 HUMK).

Für unerlaubte Handlungen, wie Verkehrsunfälle, gilt eine Sonderregelung: Hier sind die Gerichte örtlich zuständig, die an dem Ort liegen, wo sich die unerlaubte Handlung (also der Unfall) zugetragen hat.

Bei Klagen gegen eine Haftpflichtversicherung sind die Gerichte örtlich zuständig, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat oder die Filiale des Versicherers oder der Agentur, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, sitzt.

Praktische Tipps für Betroffene

Vorbereitung vor der Reise

  • Überprüfen Sie den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs für die Türkei, insbesondere wenn Sie auch den asiatischen Teil bereisen möchten.
  • Besorgen Sie sich die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) von Ihrer Versicherung.
  • Drucken Sie mehrere Exemplare des mehrsprachigen Europäischen Unfallberichts aus und führen Sie diese im Fahrzeug mit.
  • Speichern Sie wichtige Notrufnummern in Ihrem Telefon (Polizei: 155 oder 112, Rettungskräfte: 112, ADAC-Auslandsnotruf)
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch Schadenfälle im Ausland abdeckt.
  • Nehmen Sie eine Kamera oder ein Smartphone für Fotos mit.
  • Wenn möglich, schließen Sie eine zusätzliche Reiseversicherung ab, die auch Rechtsschutz im Ausland einschließt.

Dokumentation am Unfallort

Die sorgfältige Dokumentation am Unfallort ist entscheidend für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

  • Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven (Übersicht und Details).
  • Halten Sie die Position der Fahrzeuge fest, bevor sie bewegt werden (wenn möglich).
  • Dokumentieren Sie alle sichtbaren Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.
  • Fotografieren Sie die Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge.
  • Machen Sie Fotos von relevanten Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenmarkierungen etc.
  • Notieren Sie die Namen und Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen.
  • Bitten Sie die Polizei um eine Kopie des Unfallprotokolls.
  • Sammeln Sie Belege für alle unfallbedingten Ausgaben (Abschleppen, Mietwagen, Arztbesuche etc.).

Kommunikation mit Versicherungen und Behörden

  • Informieren Sie Ihre eigene Versicherung zeitnah über den Unfall (auch wenn Sie nicht der Verursacher sind).
  • Reichen Sie Schadenersatzansprüche schriftlich bei der gegnerischen Versicherung in der Türkei ein, idealerweise in türkischer Sprache.
  • Bewahren Sie Kopien aller Korrespondenz auf und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner bei telefonischen Kontakten.
  • Reagieren Sie zeitnah auf Anfragen der Versicherungen.
  • Übermitteln Sie Unterlagen möglichst per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebestätigung.
  • Beachten Sie die Verjährungsfristen (zwei Jahre für Ansprüche gegen den Halter und die Versicherung).

Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen

Bei Verkehrsunfällen in der Türkei können verschiedene Stellen Unterstützung bieten:

  • ADAC: ADAC-Mitglieder können die ADAC-Pannenhilfe für Abschleppdienste und Werkstattsuche in Anspruch nehmen. Plus- und Premium-Mitglieder haben Anspruch auf erweiterte Leistungen.
  • Rechtsberatung: Der ADAC und andere Automobilclubs bieten Rechtsberatung zur Schadensregulierung an.
  • Deutsche Botschaft/Konsulate: Bei schwerwiegenden Problemen kann die deutsche Botschaft in Ankara oder ein deutsches Konsulat in der Türkei konsularische Hilfe leisten.
  • Türkische Anwälte: Bei komplexeren Fällen oder höheren Schadenssummen ist die Beauftragung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten türkischen Anwalts ratsam.
  • Spezialisierte Kanzleien: Es gibt sowohl in Deutschland als auch in der Türkei auf internationale Verkehrsunfälle spezialisierte Kanzleien, die bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen können.

Checkliste

Sofortmaßnahmen am Unfallort:

  • Unfallstelle absichern und Warnweste anlegen
  • Bei Personenschäden: Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen (112)
  • Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden: Polizei verständigen (155 oder 112)
  • Unfallbeteiligte und Zeugen identifizieren, Kontaktdaten notieren
  • Unfallstelle und Schäden fotografisch dokumentieren
  • Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen
  • Keine Schuldanerkenntnis abgeben
  • Keine Dokumente unterschreiben, die Sie nicht verstehen

Innerhalb von 24 Stunden:

  • Eigene Versicherung über den Unfall informieren
  • ADAC oder anderen Automobilclub kontaktieren (falls Mitglied)
  • Gerichtliches Feststellungsgutachten beantragen (falls möglich)
  • Bei Unfall-Gegner auch aus Deutschland: Prüfen, ob deutsches Recht anwendbar ist

Innerhalb einer Woche:

  • Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung in der Türkei anmelden
  • Bei einem unversicherten oder nicht ermittelbaren Unfallgegner: Antrag beim türkischen Garantiefonds stellen
  • Reparatur des Fahrzeugs veranlassen (in der Türkei oder nach Rückkehr in Deutschland)
  • Alle unfallbedingten Kosten dokumentieren und Belege sammeln

Nach der Rückkehr nach Deutschland:

  • Vollständige Schadendokumentation zusammenstellen
  • Reparaturrechnung und weitere Nachweise an die türkische Versicherung übermitteln
  • Bei Regulierungsproblemen: Rechtlichen Beistand hinzuziehen
  • Verjährungsfristen im Auge behalten (2 Jahre für Ansprüche gegen Halter und Versicherung)

Handlungsempfehlung

Ein Verkehrsunfall in der Türkei kann aufgrund der sprachlichen Barrieren, des unterschiedlichen Rechtssystems und der abweichenden Versicherungspraxis eine besondere Herausforderung darstellen. Mit der richtigen Vorbereitung, einem angemessenen Verhalten am Unfallort und einem strategischen Vorgehen bei der Schadensregulierung können Sie jedoch Ihre Interessen wahren und berechtigte Ansprüche durchsetzen.

Besonders wichtig ist die sorgfältige Dokumentation des Unfalls, idealerweise durch ein gerichtliches Feststellungsgutachten, sowie die Einhaltung der relativ kurzen Verjährungsfristen im türkischen Recht. Auch die Kenntnis der Besonderheiten bei der Schadensregulierung, wie etwa die eingeschränkten erstattungsfähigen Schadenspositionen, kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem Verkehrsunfall in der Türkei gilt grundsätzlich türkisches Recht. Nur wenn sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Wohnsitz) in Deutschland haben, kann ausnahmsweise deutsches Recht zur Anwendung kommen.
Bei Personenschäden müssen Sie immer die Polizei rufen. Bei kleineren Blechschäden ist das nicht zwingend erforderlich, bei größeren Schäden oder bei Streitigkeiten mit dem Unfallgegner ist es jedoch ratsam, die Polizei hinzuzuziehen.
Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für die Türkei, allerdings oft nur für den europäischen Teil. Überprüfen Sie vor der Reise den genauen Geltungsbereich Ihrer Versicherung und besorgen Sie sich die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte).

In der Türkei verjähren Schadenersatzansprüche gegen den Fahrer innerhalb eines Jahres, gegen den Halter und die gegnerische Versicherung nach zwei Jahren. Bei einer gleichzeitig vorliegenden Straftat kann eine längere Verjährungsfrist gelten.

Ja, als Besitzer eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug im Land der Zulassung reparieren zu lassen. Der türkische Bundesgerichtshof hat dies in mehreren Entscheidungen bestätigt.
Ein gerichtliches Feststellungsgutachten ist ein offizielles Dokument, das von einem türkischen Gericht nach Begutachtung des Unfallschadens ausgestellt wird. Es ist besonders wichtig, weil türkische Versicherungen oft nicht bereit sind, Gutachten aus dem Ausland vollständig anzuerkennen.
Bei Fahrerflucht sollten Sie sofort die Polizei rufen, versuchen, das Kennzeichen zu notieren und Zeugen zu finden. In solchen Fällen kann der türkische Garantiefonds für den Schaden aufkommen.
Nach türkischem Recht werden keine Nutzungsausfallentschädigung, Schadensfinanzierungskosten, Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und -beeinträchtigung sowie Telefon- und Portokosten erstattet.
ADAC-Mitglieder können den ADAC-Auslandsnotruf kontaktieren. Plus- und Premium-Mitglieder haben Anspruch auf Pannenhilfe in der Türkei sowie auf Unterstützung bei der Organisation von Abschleppdiensten und der Werkstattsuche. Außerdem bietet die ADAC Rechtsberatung zur Schadensregulierung an.
Der türkische Garantiefonds ist eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zur Entschädigung von Verkehrsopfern in besonderen Fällen. Gemäß Artikel 108 des türkischen Straßenverkehrsgesetzes wird der Garantiefonds eintrittspflichtig, wenn der Unfall durch ein nicht versichertes oder unbekanntes Fahrzeug verursacht wurde, der Versicherer zum Zeitpunkt des Unfalls in Konkurs gefallen ist oder wenn das Fahrzeug entwendet wurde und der Dieb nicht auffindbar ist. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie einen formellen Antrag beim Garantiefonds stellen und den Unfall sowie Ihre Ansprüche entsprechend dokumentieren.

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