Anwalt Unfall in England: Was tun?

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Warum ein Unfall in England besondere Herausforderungen birgt

Ein Verkehrsunfall ist immer eine belastende Situation. Ereignet sich dieser jedoch während eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise in England, potenzieren sich die Schwierigkeiten erheblich. Neben dem Schock des Unfalls selbst sehen sich Betroffene mit einer fremden Rechtsordnung, Sprachbarrieren und unbekannten Versicherungssystemen konfrontiert.

England gehört zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Urlauber und Geschäftsreisender. Jährlich überqueren Hunderttausende Deutsche den Ärmelkanal. Die Besonderheit des Linksverkehrs, ungewohnte Verkehrsregeln und die Umstellung auf Meilen statt Kilometer erhöhen das Unfallrisiko für ausländische Fahrer erheblich.

Was viele Betroffene nicht wissen: Nach einem Unfall in England haben Sie grundsätzlich die gleichen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wie bei einem Unfall in Deutschland. Die Durchsetzung dieser Ansprüche gestaltet sich jedoch deutlich komplexer. Versicherungen in England operieren nach anderen Standards. Das englische Rechtssystem unterscheidet sich fundamental vom deutschen Zivilrecht. Zudem können seit dem Brexit zusätzliche Besonderheiten auftreten.

Rechtliche Grundlagen: Welches Recht gilt nach einem Unfall in England?

Die rechtliche Beurteilung eines Unfalls in England folgt einem differenzierten System, das verschiedene Rechtsquellen berücksichtigt.

Die Rom-II-Verordnung als zentrales Instrument

Trotz des Brexit gilt weiterhin die europäische Rom-II-Verordnung (Verordnung EG Nr. 864/2007) für die Bestimmung des anwendbaren Rechts. Diese Verordnung regelt, nach welchem nationalen Recht Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen zu beurteilen sind. Der Grundsatz lautet: Es gilt das Recht des Staates, in dem der Schaden eingetreten ist – also im Fall eines Unfalls in England das englische Recht.

Diese Regelung beinhaltet jedoch wichtige Ausnahmen. Haben beide Unfallbeteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, kann deutsches Recht zur Anwendung kommen. Zudem ermöglicht die Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Rechtswahl.

Das englische Haftungsrecht im Überblick

Das englische Deliktsrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen System. Während das deutsche Recht stark auf geschriebene Gesetze wie das BGB setzt, basiert das englische System traditionell auf Richterrecht (Common Law) und Präzedenzfällen.

Im Straßenverkehr gilt in England das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung. Anders als in Deutschland existiert keine Gefährdungshaftung im deutschen Sinne. Der Geschädigte muss grundsätzlich nachweisen, dass der Unfallgegner fahrlässig gehandelt hat. Dies kann die Beweisführung erschweren.

Versicherungsrechtliche Besonderheiten

Jedes in England zugelassene Fahrzeug muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Die Mindestdeckungssummen unterscheiden sich von deutschen Standards.

Das Grüne Karte System ermöglicht die Anerkennung ausländischer Versicherungen. Ihre deutsche Kfz-Versicherung greift grundsätzlich auch bei Unfällen in England, allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen des jeweiligen Landes.

Die ersten Minuten nach dem Unfall: Sofortmaßnahmen in England

Die unmittelbar nach einem Unfall ergriffenen Maßnahmen haben eine erhebliche Auswirkung auf die spätere Anspruchsdurchsetzung.

Unfallstelle absichern und Hilfe leisten

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf. Bedenken Sie dabei den Linksverkehr bei der Positionierung. In England besteht eine gesetzliche Pflicht, nach einem Unfall anzuhalten und erforderliche Hilfe zu leisten.

Beweissicherung am Unfallort – das A und O

Eine gründliche Dokumentation direkt am Unfallort ist für die spätere Schadensregulierung von enormer Bedeutung. Fotografieren Sie umfassend die gesamte Unfallsituation aus verschiedenen Perspektiven. Erfassen Sie die Endpositionen aller beteiligten Fahrzeuge, Bremsspuren, Beschädigungen an den Fahrzeugen, Verkehrszeichen und Straßenverlauf sowie mögliche Sichthindernisse.

Notieren Sie sich die genaue Unfallzeit, das Datum und den Unfallort mit präziser Ortsangabe. Fertigen Sie eine Unfallskizze an, die die Fahrtrichtungen, Positionen und den Unfallhergang zeigt.

Datenaustausch mit dem Unfallgegner

Tauschen Sie folgende Informationen mit dem Unfallgegner aus: Name und Anschrift, Führerscheinnummer, Fahrzeugkennzeichen, Versicherungsdaten inklusive Versicherungsnummer und Namen der Versicherungsgesellschaft, Fahrzeughalter falls abweichend vom Fahrer.

Zeugen sichern

Gibt es Unfallzeugen, sichern Sie Ihre Kontaktdaten. Notieren Sie Namen, Adressen und Telefonnummern. Bitten Sie Zeugen, ihre Beobachtungen kurz schriftlich festzuhalten. Zeugenaussagen können bei strittiger Schuldfrage den entscheidenden Unterschied machen.

Bei komplexen Unfallsituationen oder unklarer Schuldfrage empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem auf internationales Verkehrsrecht fokussierten Rechtsbeistand. Wir unterstützen Sie bereits in der ersten Phase nach dem Unfall mit konkreten Handlungsanweisungen.

Nach der Rückkehr: Schadensregulierung aus Deutschland

Die eigentliche Arbeit beginnt oft erst nach der Rückkehr aus England. Nun gilt es, die Schadenersatzansprüche systematisch durchzusetzen.

Kontaktaufnahme mit der Versicherung

Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung in Deutschland. Diese kann Sie über den weiteren Ablauf informieren und prüfen, ob Leistungen aus Ihrer Kaskoversicherung in Betracht kommen.

Parallel sollten Sie die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren. Dies geschieht üblicherweise über den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der englischen Versicherung. Jede in England zugelassene Versicherung muss einen solchen Beauftragten in Deutschland benennen. Die Kontaktdaten erhalten Sie über das Deutsche Büro Grüne Karte.

Dokumentation des Schadens

Erstellen Sie eine vollständige Schadensaufstellung. Diese umfasst Fahrzeugschäden mit Kostenvoranschlägen oder Gutachten, Mietwagenkosten während der Reparatur oder Ersatzbeschaffung, Abschleppkosten, Rückreisekosten falls das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war, Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit sowie Behandlungskosten bei Personenschäden.

Kommunikation mit englischen Versicherungen

Die Korrespondenz mit englischen Versicherungsgesellschaften verläuft häufig anders als mit deutschen Versicherern. Englische Versicherungen neigen dazu, zunächst niedrige Angebote zu unterbreiten oder die Regulierung zu verzögern.

Schmerzensgeldforderungen durchsetzen

Ein besonders sensibler Bereich ist das Schmerzensgeld. Die in England üblichen Schmerzensgeldsätze liegen traditionell niedriger als in Deutschland. Englische Versicherungen orientieren sich an den in England üblichen Beträgen und bieten entsprechend weniger.

Praktische Tipps für Betroffene

Aus der Erfahrung mit zahlreichen Auslandsfällen lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten.

Vor der Reise: Präventive Maßnahmen

Überprüfen Sie vor Reiseantritt Ihren Versicherungsschutz. Klären Sie, ob Ihre Kfz-Versicherung einen Auslandsschutzbrief beinhaltet. Dieser übernimmt oft Kosten für Abschleppen, Pannenhilfe und Rücktransport. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit Auslandsschutz kann die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung abdecken.

Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln in England. Besonders der Linksverkehr erfordert erhöhte Konzentration. Beachten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen in Meilen pro Stunde und gewöhnen Sie sich an die Umrechnung.

Dokumentation systematisch aufbauen

Führen Sie von Anfang an eine chronologische Dokumentation aller Ereignisse, Korrespondenz und Kosten. Dies erleichtert die spätere Geltendmachung erheblich. Erstellen Sie digitale Kopien aller wichtigen Unterlagen und bewahren Sie diese sicher auf.

Fristen beachten

Beachten Sie unbedingt die Verjährungsfristen. In England beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen grundsätzlich drei Jahre ab dem Unfalldatum. In Deutschland liegt die Verjährungsfrist bei drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Welche Frist maßgeblich ist, hängt vom anwendbaren Recht ab. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um einen Rechtsverlust durch Fristablauf zu vermeiden.

Voreilige Vergleiche vermeiden

Englische Versicherungen unterbreiten oft schnell Vergleichsangebote. Diese liegen häufig deutlich unter dem, was Ihnen tatsächlich zusteht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie haben in der Regel ausreichend Zeit, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Unterschreiben Sie keine Vergleichsvereinbarungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Einmal unterzeichnet, sind Sie daran gebunden und können keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen.

Kommunikation professionalisieren

Die Korrespondenz mit englischen Versicherungen sollte schriftlich erfolgen und dokumentiert werden. Bei telefonischen Gesprächen notieren Sie Datum, Gesprächspartner und Gesprächsinhalte. Bestätigen Sie wichtige Vereinbarungen schriftlich.

Lassen Sie sich nicht durch sprachliche Barrieren einschüchtern. Sie haben das Recht, in deutscher Sprache zu korrespondieren, besonders wenn Sie über den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten kommunizieren.

Die Komplexität grenzüberschreitender Schadensregulierung sollte nicht unterschätzt werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung sichert Ihre Ansprüche und vermeidet kostspielige Fehler in der Anfangsphase.

Checkliste: Unfall in England – Ihre Handlungsschritte

Sofort am Unfallort:

  • Unfallstelle absichern, Warnblinkanlage und Warndreieck
  • Bei Verletzten: Notruf 999 oder 112, erste Hilfe leisten
  • Polizei informieren bei Personenschäden oder strittiger Schuldfrage
  • Umfangreiche Fotodokumentation aus verschiedenen Perspektiven
  • Datenaustausch mit Unfallgegner (Namen, Adressen, Versicherung)
  • Zeugendaten sichern
  • Keine Schuldanerkenntnisse unterschreiben
  • Unfallskizze anfertigen

In den ersten 24 Stunden:

  • Unfall der eigenen Versicherung melden
  • Ärztliche Untersuchung bei Verletzungen
  • Erste Schadensaufstellung beginnen
  • Mietwagenfirma informieren bei Mietwagen
  • Polizei informieren, falls noch nicht geschehen

Nach Rückkehr nach Deutschland:

  • Schadensgutachten bei erheblichen Fahrzeugschäden einholen
  • Kontaktdaten des Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung ermitteln
  • Vollständige Schadensaufstellung mit allen Belegen erstellen
  • Schriftliche Schadensanzeige an gegnerische Versicherung
  • Bei Personenschäden: Ärztliche Atteste und Behandlungsnachweise sammeln
  • Fristüberwachung einrichten
  • Rechtsberatung einholen bei komplexen Fällen

Laufende Schadensregulierung:

  • Gesamte Korrespondenz dokumentieren
  • Angebote der Versicherung kritisch prüfen
  • Keine voreiligen Vergleiche unterschreiben
  • Schmerzensgeldforderung nach deutschen Standards prüfen
  • Bei unbefriedigenden Angeboten: Rechtliche Schritte erwägen

Professionelle Begleitung sichert Ihre Ansprüche

Ein Verkehrsunfall in England stellt Betroffene vor erhebliche Herausforderungen. Die Kombination aus ungewohnter Rechtsordnung, Sprachbarrieren und der räumlichen Distanz erschwert die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich. Viele Geschädigte akzeptieren mangels besseren Wissens zu niedrige Regulierungsangebote oder verzichten ganz auf die Geltendmachung ihrer Rechte.

Die Erfahrung zeigt: Je früher Sie sich professionelle Unterstützung holen, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Bereits bei der ersten Dokumentation am Unfallort können entscheidende Weichen gestellt werden. Die Kommunikation mit englischen Versicherungen erfordert Kenntnisse beider Rechtssysteme und Verhandlungserfahrung.

Lassen Sie sich nicht von der Komplexität abschrecken. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich auch grenzüberschreitende Schadensfälle erfolgreich regulieren. Ihre Ansprüche auf angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld sollten nicht an Sprachbarrieren oder unbekannten Rechtssystemen scheitern.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen im europäischen Ausland. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit ausländischen Versicherungen und Behörden und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – unabhängig davon, wo in Europa sich der Unfall ereignet hat.

Häufig gestellte Fragen

Ja, Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich auch in England. Die Versicherung muss mindestens die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen abdecken. Allerdings sollten Sie vor der Reise prüfen, ob Ihre Kaskoversicherung auch im Ausland greift und welche Selbstbeteiligungen gelten.

Nach der Rom-II-Verordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Unfall stattfand – also englisches Recht. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Haben beide Unfallbeteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, kann deutsches Recht anwendbar sein. Zudem können Sie unter Umständen vor deutschen Gerichten klagen, die dann möglicherweise deutsches Recht anwenden.

Ja, die Brüssel-Ia-Verordnung ermöglicht es Ihnen als Geschädigtem, den Schädiger oder dessen Versicherung an Ihrem deutschen Wohnsitz zu verklagen. Dies erspart Ihnen ein Verfahren in England und ermöglicht die Durchsetzung nach deutschen Standards. Besonders bei Schmerzensgeldforderungen ist dies oft vorteilhaft, da deutsche Gerichte tendenziell höhere Beträge zusprechen als englische.

Die Verjährungsfrist beträgt in England drei Jahre ab dem Unfalldatum. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls drei Jahre, beginnt aber erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Welche Frist maßgeblich ist, hängt vom anwendbaren Recht ab. Um Rechtsverluste zu vermeiden, sollten Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen und sich bei Unsicherheiten beraten lassen.

Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit Auslandsschutz verfügen, werden die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung in der Regel übernommen. Prüfen Sie jedoch die Bedingungen Ihrer Police, insbesondere ob ein Selbstbehalt besteht und ob auch die Kosten für außergerichtliche Vertretung gedeckt sind. Teilen Sie den Unfall zeitnah Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

Nein, Sie können Ihre Forderungen in deutscher Sprache stellen, besonders wenn Sie über den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der englischen Versicherung kommunizieren. Dieser ist verpflichtet, deutschsprachige Korrespondenz entgegenzunehmen. Bei direkter Kommunikation mit der englischen Versicherung kann die englische Korrespondenz jedoch die Bearbeitung beschleunigen.

Wenn die englische Versicherung die Regulierung verweigert oder ein unzureichendes Angebot unterbreitet, können Sie Ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten durchsetzen. Alternativ besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung über Ombudsstellen. In jedem Fall empfiehlt sich bei hartnäckigen Regulierungsverweigerungen die Einschaltung eines auf internationales Verkehrsrecht fokussierten Rechtsbeistands.

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