Das Wichtigste im Überblick
- Englisches Recht unterscheidet sich fundamental vom deutschen System bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, insbesondere bei der Bemessung von Schmerzensgeld und der Verfahrensweise
- Deutsche Unfallopfer können zwischen englischem und deutschem Recht wählen – die Rom-II-Verordnung ermöglicht in vielen Fällen die Anwendung deutschen Rechts, was zu höheren Entschädigungen führen kann
- Professionelle rechtliche Unterstützung ist bei Auslandsunfällen unverzichtbar – die Kommunikation mit englischen Versicherungen, die Geltendmachung von Ansprüchen und die Beweissicherung erfordern fundierte Kenntnisse beider Rechtssysteme
Wenn der Urlaub zum rechtlichen Alptraum wird
England zählt zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Urlauber und Geschäftsreisender. Doch was geschieht, wenn Sie auf den Straßen Londons, in den Highlands Schottlands oder auf den Autobahnen Richtung Cornwall in einen Verkehrsunfall verwickelt werden?
Ein Unfall im Ausland bringt nicht nur die üblichen Belastungen mit sich – Verletzungen, Fahrzeugschäden und emotionalen Stress. Hinzu kommt die Konfrontation mit einem fremden Rechtssystem, Sprachbarrieren und die Unsicherheit, wie Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich erheblich vom deutschen System. Besonders nach dem Brexit haben sich zusätzliche Fragen zur Anwendbarkeit europäischer Verordnungen und zur praktischen Durchsetzung von Ansprüchen ergeben.
Rechtliche Grundlagen: Zwei Systeme im Vergleich
Das englische Rechtssystem und „Damages"
Das englische Recht folgt anderen Bemessungsgrundsätzen als das deutsche System.
Deutsche Rechtsgrundlagen: BGB und europäisches Recht
Das deutsche Schmerzensgeldsystem basiert auf § 253 Abs. 2 BGB, der einen Anspruch auf eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden bei Körperverletzungen vorsieht. Die Bemessung erfolgt nach den Grundsätzen der Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Deutsche Gerichte orientieren sich an Schmerzensgeldtabellen, die auf einer Vielzahl von Urteilen basieren. Dabei spielen Faktoren wie Schwere und Dauer der Verletzung, Art der medizinischen Behandlung, Dauerschäden, Alter des Geschädigten und die Beeinträchtigung der Lebensführung eine entscheidende Rolle.
Für Unfälle in England ist besonders die Rom-II-Verordnung relevant. Sie regelt, welches Recht auf außervertragliche Schuldverhältnisse – also auch Verkehrsunfälle – anzuwenden ist.
Die Rom-II-Verordnung als Schlüssel zur Rechtswahl
Nach der Rom-II-Verordnung ist grundsätzlich das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eingetreten ist – bei einem Unfall in England also englisches Recht. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Haben Schädiger und Geschädigter ihren gewöhnlichen Aufenthalt im selben Staat, gilt grundsätzlich dieses Recht.
Wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass die unerlaubte Handlung eine wesentlich engere Verbindung zu einem anderen Staat hat, ist dessen Recht anzuwenden. Diese Vorschrift ermöglicht es deutschen Gerichten oft, deutsches Recht anzuwenden, was in der Regel zu deutlich höheren Schmerzensgeldforderungen führt.
Hauptaspekte bei Unfällen in England
Besonderheiten des englischen Versicherungssystems
Das englische Versicherungssystem funktioniert teilweise anders als das deutsche. Während in Deutschland die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers für alle Schäden aufkommt, ist in England die Regulierung oft komplexer und langwieriger.
Die Grüne Karte und der Schadenregulierungsbeauftragte
Seit dem Brexit gelten neue Regelungen für die Unfallregulierung zwischen Deutschland und England. Das Grüne-Karte-System ist wieder relevant geworden, auch wenn ein Abkommen die gegenseitige Anerkennung von Versicherungen weiterhin ermöglicht.
Beweissicherung am Unfallort in England
Die Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall ist entscheidend. Dokumentieren Sie den Unfallort umfassend mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Achten Sie besonders auf Straßenverhältnisse, Verkehrszeichen und die Endpositionen der Fahrzeuge.
Sichern Sie Kontaktdaten aller Beteiligten und mögliche Zeugen. Notieren Sie das Kennzeichen des Unfallgegners und fotografieren Sie dessen Versicherungsbestätigung.
Medizinische Behandlung sollte zeitnah dokumentiert werden. Bewahren Sie alle Unterlagen, Rezepte und Rechnungen auf. Auch der Unfallbericht des behandelnden Arztes kann später von großer Bedeutung sein.
Wichtig ist auch die Dokumentation Ihrer Reise: Flugtickets, Hotelbuchungen und Mietwagenverträge belegen, dass Sie sich nur vorübergehend in England aufgehalten haben – ein wichtiges Indiz bei der Frage des anwendbaren Rechts.
Ärztliche Gutachten und Schadenshöhe
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt maßgeblich von der medizinischen Dokumentation ab. Nach deutschem Recht sind umfassende ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten unerlässlich, die nicht nur die Verletzungen selbst, sondern auch deren Auswirkungen auf die Lebensführung darstellen.
Bei schweren Verletzungen mit Dauerschäden empfiehlt sich die Einholung eines gerichtlich verwertbaren Gutachtens, das alle Aspekte der Beeinträchtigung erfasst.
Praktische Tipps für Betroffene
Unmittelbar nach dem Unfall:
- Sichern Sie umfassend Beweise durch Fotos und Aufzeichnungen
- Notieren Sie alle Kontaktdaten von Unfallbeteiligten und Zeugen
- Fordern Sie einen Polizeireport an, auch wenn die Beamten nicht vor Ort waren
- Suchen Sie zeitnah einen Arzt auf und lassen Sie alle Verletzungen dokumentieren
In den ersten Tagen:
- Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung in Deutschland
- Kontaktieren Sie den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der englischen Versicherung
- Bewahren Sie alle Belege auf: Arztrechnungen, Apothekenquittungen, Taxikosten, Hotelkosten bei verlängertem Aufenthalt
- Führen Sie ein Schmerztagebuch, das die täglichen Beschwerden dokumentiert
Bei der Schadensregulierung:
- Unterschreiben Sie keine Verzichtserklärungen oder Vergleiche, ohne diese prüfen zu lassen
- Akzeptieren Sie keine überstürzten Abfindungen der englischen Versicherung
- Bestehen Sie auf der Anwendung deutschen Rechts, wenn die Voraussetzungen vorliegen
- Lassen Sie sich nicht durch lange Bearbeitungszeiten einschüchtern
Dokumentation und Kommunikation:
- Führen Sie alle Korrespondenz schriftlich und dokumentieren Sie auch Telefonate
- Senden Sie wichtige Schreiben per Einschreiben mit Rückschein
- Setzen Sie der Versicherung klare Fristen für Reaktionen
- Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf
Wenn Sie sich rechtlich beraten lassen, können viele dieser Schritte für Sie übernommen werden. Die Kommunikation mit ausländischen Versicherungen und Behörden wird professionell geführt, und Sie können sich auf Ihre Genesung konzentrieren.
Checkliste: Schmerzensgeld nach Unfall in England
Sofortmaßnahmen am Unfallort:
- Polizei verständigen (bei Personenschäden obligatorisch)
- Umfassende Fotodokumentation erstellen
- Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen sichern
- Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren
- Eigene Darstellung des Unfallhergangs schriftlich festhalten
Medizinische Versorgung und Dokumentation:
- Zeitnahe ärztliche Untersuchung durchführen lassen
- Alle Verletzungen dokumentieren lassen
- Arztberichte und Diagnosen in Kopie sichern
- Schmerztagebuch beginnen
Alle Behandlungsbelege sammeln - Bei schweren Verletzungen: Facharzt in Deutschland aufsuchen
Schadensregulierung einleiten:
- Eigene deutsche Versicherung über den Unfall informieren
- Deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der englischen Versicherung kontaktieren
- Alle Reiseunterlagen sammeln (Belege für temporären Aufenthalt)
- Position zur Anwendung deutschen Rechts darlegen
- Keine voreiligen Vergleiche oder Verzichtserklärungen unterzeichnen
Rechtliche Unterstützung:
- Prüfen lassen, welches Recht anwendbar ist
- Schadenshöhe nach deutschem Recht kalkulieren lassen
- Strategie für Verhandlung mit englischer Versicherung entwickeln
- Bei Bedarf: Klage vor deutschem Gericht vorbereiten
- Alle Fristen im Blick behalten (Verjährung beachten)
Langfristige Dokumentation:
- Fortlaufende Dokumentation des Heilungsverlaufs
- Alle wirtschaftlichen Folgen erfassen (Verdienstausfall, Fahrtkosten etc.)
- Bei Dauerschäden: Gutachten zur Bemessung des Schmerzensgeldes einholen
- Korrespondenz mit Versicherung schriftlich führen
- Fristen für Verjährung überwachen
Ihre Rechte kennen und durchsetzen
Ein Verkehrsunfall in England stellt Betroffene vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen. Die Unterschiede zwischen dem englischen und deutschen Rechtssystem sind entscheidend – nicht nur in der Höhe des Schmerzensgeldes, sondern auch in der Art und Weise, wie Ansprüche geltend gemacht werden.
Die gute Nachricht: Deutsche Unfallopfer sind nicht schutzlos. Die europäischen Verordnungen, insbesondere die Rom-II-Verordnung, ermöglichen in vielen Fällen die Anwendung deutschen Rechts. Dies kann den Unterschied zwischen einer symbolischen Entschädigung und einer angemessenen Wiedergutmachung ausmachen.
Entscheidend ist jedoch, dass Sie Ihre Rechte kennen und konsequent durchsetzen. Ohne fundierte rechtliche Unterstützung ist die Gefahr groß, dass Sie Ihre Ansprüche nicht optimal durchsetzen können.
Die Investition in kompetente Rechtsberatung zahlt sich bei Auslandsunfällen fast immer aus. Die Differenz zwischen einer Regulierung nach englischem und deutschem Recht kann mehrere zehntausend Euro betragen – insbesondere bei schweren Verletzungen mit Dauerschäden.
Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Die Kommunikation mit ausländischen Versicherungen, die Durchsetzung deutscher Rechtsstandards und die Verhandlung angemessener Schmerzensgelder erfordern Erfahrung und Durchsetzungsvermögen. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung stehen Ihre Chancen gut, eine angemessene Entschädigung für Ihre erlittenen Schäden zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Gilt nach einem Unfall in England automatisch englisches Recht?
Nein, nicht automatisch. Zwar ist nach der Rom-II-Verordnung grundsätzlich das Recht am Unfallort anwendbar, aber es gibt wichtige Ausnahmen. Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und sich nur vorübergehend in England aufgehalten haben, kann deutsches Recht zur Anwendung kommen. Die Gesamtumstände des Einzelfalls sind entscheidend.
Kann ich die englische Versicherung vor einem deutschen Gericht verklagen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können den Versicherer des Schädigers an Ihrem Wohnort verklagen, was erhebliche praktische Vorteile bietet und die Anwendung deutschen Rechts wahrscheinlicher macht.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Nach deutschem Recht verjähren Schmerzensansprüche grundsätzlich in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach englischem Recht gelten andere Verjährungsfristen. Welche Verjährungsregeln gelten, hängt vom anwendbaren Recht ab. Handeln Sie daher nicht zu zögerlich.
Muss ich sofort ein Angebot der englischen Versicherung annehmen?
Nein, keinesfalls. Englische Versicherungen machen oft niedrige Erstangebote in der Hoffnung, dass Geschädigte diese mangels Kenntnis der Rechtslage akzeptieren. Lassen Sie sich Zeit und prüfen Sie Ihre Optionen.
Kann ich auch Verdienstausfall und andere Kosten geltend machen?
Ja, neben dem Schmerzensgeld können Sie alle unfallbedingten Kosten geltend machen: Verdienstausfall, Behandlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten, Kosten für Haushaltshilfe und vieles mehr. Diese materiellen Schäden werden zusätzlich zum Schmerzensgeld ersetzt.
Wie läuft die Regulierung praktisch ab?
Nach der Unfallmeldung nimmt die Versicherung Kontakt auf und fordert Unterlagen an. Es folgen Verhandlungen über die Schadenshöhe. Bei Uneinigkeit kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden. Mit rechtlicher Unterstützung verläuft dieser Prozess strukturiert, und Sie müssen sich nicht selbst mit der komplexen Korrespondenz auseinandersetzen.