Hatten Sie einen Unfall in der Schweiz und kämpfen nun mit der Schadensregulierung? Fühlen Sie sich zwischen zwei Rechtssystemen verloren?
Unfälle in der Schweiz stellen deutsche Geschädigte vor besondere rechtliche Hürden. Die unterschiedlichen Rechtssysteme, fremdsprachige Korrespondenz und niedrigere Schweizer Entschädigungsstandards erschweren die faire Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich.
Wir kennen diese Problematik und haben uns auf grenzüberschreitende Verkehrsunfälle konzentriert. Unsere Mandanten erhalten durchschnittlich deutlich höhere Entschädigungen als bei eigenständiger Regulierung – besonders beim Schmerzensgeld, das in der Schweiz traditionell niedriger ausfällt.
Mit unserem etablierten Netzwerk zu Schweizer Stellen und fundierter Kenntnis beider Rechtssysteme setzen wir konsequent deutsche Regulierungsstandards durch.
Bei Unfällen in der Schweiz wollen viele Versicherer nur nach Schweizer Standards regulieren. Diese fallen jedoch deutlich niedriger aus als in Deutschland üblich. Wir kämpfen für die Anwendung deutscher Schmerzensgeldsätze. Durch unsere Erfahrung mit beiden Rechtssystemen wissen wir genau, wie wir argumentieren müssen, um für Sie das Maximum herauszuholen. Mit unserem tiefen Verständnis für die rechtlichen Unterschiede stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche nicht durch das ausländische Rechtssystem geschmälert werden. Wir übernehmen die gesamte Verhandlung und scheuen auch vor Gerichtsverfahren nicht zurück, wenn es nötig ist.
Personenschäden erfordern besondere Aufmerksamkeit und Fachwissen. Schweizer Versicherungen versuchen oft, Ansprüche zu minimieren oder gänzlich abzulehnen. Wir erfassen Ihre Situation umfassend und setzen all Ihre berechtigten Ansprüche durch – von der medizinischen Versorgung über Verdienstausfall bis hin zu langfristigen Folgeschäden. Wir behalten stets den Überblick über alle relevanten Fristen und stellen sicher, dass kein Anspruch verloren geht.
Die Kommunikation mit ausländischen Versicherungen ist oft mühsam und frustrierend. Sprachbarrieren und unterschiedliche Verfahrensweisen erschweren die Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz mit den Schweizer Versicherungen und Behörden für Sie. Mit unserer Erfahrung kennen wir die typischen Verzögerungstaktiken der Versicherer und wissen, wie wir effektiv dagegen vorgehen können. Unser Team steht in direktem Kontakt mit den relevanten Ansprechpartnern in der Schweiz und kann so das Verfahren deutlich beschleunigen. Sie müssen sich um nichts kümmern – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur erfolgreichen Schadensregulierung liegt alles in unseren Händen.
Die Verjährungsfristen in der Schweiz unterscheiden sich von den deutschen Regelungen. Ohne fundierte Kenntnisse können wichtige Ansprüche schnell verloren gehen. Wir behalten alle relevanten Fristen im Blick und sorgen dafür, dass keine Ansprüche verjähren. Durch rechtzeitige Maßnahmen wie Verjährungsverzichtserklärungen oder fristwahrende Klagen sichern wir Ihre Rechtsposition. Besonders bei länger andauernden Heilungsprozessen ist dieses Fristenmanagement entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung aller Ansprüche. Unser strukturiertes Vorgehen gibt Ihnen die Sicherheit, dass keine Frist übersehen wird.
Manchmal ist ein Gerichtsverfahren unvermeidbar, um Ihre vollen Ansprüche durchzusetzen. Grenzüberschreitende Verfahren sind besonders komplex und erfordern spezifisches Know-how. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Gerichtsverfahren in Deutschland zu Schweizer Unfällen und scheuen diese nicht. Wir kennen die prozessualen Besonderheiten bei internationalen Verfahren und wissen, wie wir Ihre Interessen optimal vertreten können. Mit unserem Netzwerk zu Schweizer Anwälten können wir bei Bedarf auch vor Ort Ihre Rechte wahrnehmen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Wir besprechen Ihren Fall und geben eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Bei aussichtsreichen Fällen übernehmen wir Ihr Mandat. Sie senden uns lediglich eine unterschriebene Vollmacht und vorhandene Unterlagen zum Unfallgeschehen.
Ab jetzt können Sie sich entspannen. Wir führen alle notwendigen Verhandlungen, halten Sie regelmäßig über den Fortschritt informiert und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wir haben uns auf die grenzüberschreitende Schadensregulierung nach Unfällen fokussiert. Unser Team vereint tiefgreifendes Wissen im internationalen Verkehrsrecht mit jahrelanger praktischer Erfahrung.
Anders als viele Kanzleien verfügen wir über ein etabliertes Netzwerk zu Schweizer Rechtsanwälten, Versicherungen und Behörden. Dies ermöglicht uns, effektiver und schneller zu arbeiten. Wir kennen die typischen Verzögerungstaktiken ausländischer Versicherer und haben wirksame Gegenstrategien entwickelt. Unsere Verhandlungsstärke führt zu nachweisbar höheren Entschädigungen.
Bei uns erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, der telefonisch und per E-Mail gut erreichbar ist und Sie proaktiv über jeden Verfahrensschritt informiert. Wir scheuen auch komplexe Gerichtsverfahren nicht und verfügen über die nötigen Ressourcen, um gegen große Versicherungskonzerne zu bestehen.
Unser Fokus liegt auf der maximalen Entschädigung statt schneller Abwicklung. Die zahlreichen positiven Rückmeldungen unserer Mandanten bestätigen unseren Ansatz. Wir sind stolz darauf, dass viele unserer Mandanten durch persönliche Empfehlungen zu uns finden. Ihr Recht ist unser Auftrag – konsequent und grenzüberschreitend.
Bei Unfällen in der Schweiz können unter bestimmten Voraussetzungen deutsche Schadensersatzmaßstäbe angewendet werden. Entscheidend ist dabei, dass beide Unfallbeteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder dass besondere Anknüpfungspunkte zum deutschen Recht bestehen. Wir prüfen in jedem Einzelfall sorgfältig die rechtliche Situation und setzen für Sie das vorteilhaftere Recht durch.
Schmerzensgeldzahlungen fallen in der Schweiz traditionell niedriger aus als in Deutschland. Mit unserer Erfahrung und Durchsetzungsstärke konnten wir für unsere Mandanten regelmäßig Schmerzensgeldzahlungen nach deutschen Maßstäben durchsetzen und damit signifikant höhere Entschädigungen erzielen.
Nein, in der Regel ist keine persönliche Anwesenheit in der Schweiz erforderlich. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Schweizer Behörden und Versicherungen für Sie. Sollte dennoch ein Gerichtsverfahren in der Schweiz notwendig werden, arbeiten wir mit vertrauenswürdigen Partneranwälten vor Ort zusammen, die Ihre Interessen vertreten. Sie können den gesamten Prozess grundsätzlich von Deutschland aus begleiten.
Hilfreich sind alle Dokumente zum Unfallgeschehen wie Polizeiberichte, Unfallskizzen, Fotos vom Unfallort und den Schäden sowie Zeugenaussagen. Bei Personenschäden sind ärztliche Atteste, Befundberichte und Behandlungsdokumentationen wichtig. Ebenso relevant sind bisherige Korrespondenz mit Versicherungen und Belege für entstandene Kosten. Nach einer ersten Kontaktaufnahme geben wir Ihnen eine individuelle Checkliste der benötigten Unterlagen.
Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab. Einfache Sachschäden können oft innerhalb von 2-3 Monaten reguliert werden. Bei komplexeren Personenschäden oder wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird, kann der Prozess 1-2 Jahre dauern. Durch unsere direkten Kontakte zu Schweizer Versicherungen und Behörden können wir Verfahren oft deutlich beschleunigen. Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand und die zu erwartende Zeitlinie.
Eine vollständige Ablehnung von Ansprüchen durch Schweizer Versicherungen ist leider keine Seltenheit. In solchen Fällen prüfen wir zunächst die Ablehnungsgründe im Detail und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Widerlegung. Oft nutzen wir ergänzende Beweismittel wie Sachverständigengutachten oder zusätzliche Zeugenaussagen. Wenn die Versicherung trotz klarer Rechtslage bei ihrer Ablehnung bleibt, scheuen wir auch den Klageweg nicht. Dank unserer Erfahrung mit grenzüberschreitenden Fällen konnten wir bereits zahlreiche zunächst abgelehnte Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
In der Schweiz beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche drei Jahre ab Kenntnis des Schadens. Bei Personenschäden kann diese Frist unter bestimmten Umständen länger sein. Wichtig ist auch die unverzügliche Meldung des Unfalls an die eigene Versicherung, idealerweise innerhalb einer Woche. Wir empfehlen, uns möglichst früh einzuschalten, damit keine wichtigen Fristen versäumt werden.
Bei kleineren Sachschäden kann in manchen Fällen eine eigenständige Regulierung ausreichend sein. Dennoch bieten wir auch hier eine Ersteinschätzung an. Bei Personenschäden, selbst wenn diese zunächst gering erscheinen, empfehlen wir immer eine anwaltliche Betreuung, da Folgeschäden oft unterschätzt werden. Wir beraten Sie ehrlich und transparent, ob sich ein anwaltliches Vorgehen in Ihrem individuellen Fall lohnt.
Sie erreichen uns über unsere Spezialisten-Hotline für Auslandsunfälle oder jederzeit über unser Online-Kontaktformular.
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