Hatten Sie einen Unfall in London und wissen nicht, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können? Stehen Sie vor der Herausforderung, mit britischen Versicherungen und Behörden zu kommunizieren?
Ein Unfall in London stellt Betroffene vor besondere Herausforderungen. Die britische Hauptstadt mit ihrem dichten Verkehr, dem Linksverkehr und den komplexen Verkehrsregeln birgt erhöhte Unfallrisiken für deutsche Reisende. Nach einem Unfall vor Ort müssen Sie sich nicht nur mit körperlichen und materiellen Schäden auseinandersetzen, sondern auch mit einem fremden Rechtssystem. Das englische Verkehrs- und Haftungsrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht. Hinzu kommt die Sprachbarriere bei der Kommunikation mit Versicherungen, Polizei und möglicherweise Krankenhäusern. Wir unterstützen Sie bei der gesamten Schadensregulierung nach Ihrem Unfall in der britischen Metropole. Unsere Kanzlei übernimmt die komplette Kommunikation mit den britischen Stellen und setzt Ihre Ansprüche zielgerichtet durch. Sie können sich auf Ihre Genesung konzentrieren, während wir uns um die rechtlichen Aspekte kümmern.
Nach einem Verkehrsunfall in London haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz vom Unfallverursacher. Wir analysieren den Unfallhergang, prüfen die Haftungsfrage nach englischem Recht und ermitteln alle relevanten Schadenpositionen. Die Durchsetzung erfolgt zunächst außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Versicherung. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten des englischen Haftungsrechts, das sich in wichtigen Punkten vom deutschen BGB unterscheidet. Wir stellen sicher, dass alle Ansprüche fristgerecht geltend gemacht werden und die Verjährungsfristen gewahrt bleiben. Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen auch vor britischen Gerichten. Unser Ziel ist es, Ihnen den größtmöglichen Schadensersatz zu sichern.
Personenschäden nach einem Unfall vor Ort erfordern besondere Aufmerksamkeit. Wir kümmern uns um die Dokumentation Ihrer Verletzungen und koordinieren mit behandelnden Ärzten sowie Gutachtern. Die Abrechnung von Behandlungskosten erfolgt nach den Besonderheiten des britischen Gesundheitssystems. Wir setzen Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie und Rehabilitation durch. Auch Folgekosten und langfristiger Behandlungsbedarf werden berücksichtigt. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen ermitteln wir Ansprüche auf Verdienstausfall und zukünftige Einkommensverluste. Die Geltendmachung erfolgt unter Beachtung der englischen Rechtsprechung zu Personenschäden. Wir stellen sicher, dass Sie eine angemessene Entschädigung für Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten.
Der Sachschaden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall in der britischen Hauptstadt muss vollständig reguliert werden. Wir beauftragen qualifizierte Gutachter zur Schadensermittlung und prüfen die Reparaturfähigkeit Ihres Fahrzeugs. Bei Totalschäden setzen wir den Wiederbeschaffungswert durch, unter Berücksichtigung des deutschen Fahrzeugmarkts. Die Abwicklung erfolgt nach den Grundsätzen der Naturalrestitution, wobei wir auch fiktive Abrechnungen durchsetzen können. Wir kümmern uns um die Erstattung von Abschleppkosten, Standgebühren und Bergungskosten. Auch Wertminderungen werden geltend gemacht, wenn Ihr Fahrzeug nach der Reparatur weniger wert ist. Die Kommunikation mit Werkstätten und Gutachtern übernehmen wir vollständig für Sie.
Die Kommunikation mit britischen Versicherungen stellt viele Unfallgeschädigte vor erhebliche Probleme. Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr in englischer Sprache und kennen die Arbeitsweise britischer Versicherer. Britische Versicherungen versuchen häufig, Ansprüche zu minimieren oder zeitlich zu verzögern. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch und lassen uns nicht auf unzureichende Vergleichsangebote ein. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung mit den typischen Taktiken britischer Versicherungsgesellschaften. Wir setzen klare Fristen und erhöhen den Druck auf die gegnerische Versicherung. Falls notwendig, schalten wir britische Regulierungsbehörden ein oder leiten gerichtliche Schritte ein. Sie müssen sich mit keinem englischsprachigen Dokument oder Telefonat auseinandersetzen.
Nach einem Unfall vor Ort ist häufig Kontakt mit britischen Behörden erforderlich. Wir beschaffen Unfallberichte der Metropolitan Police oder anderer zuständiger Polizeistellen. Falls Bußgeldverfahren oder verkehrsrechtliche Maßnahmen drohen, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den britischen Verkehrsbehörden. Wir klären Zuständigkeiten und stellen sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Bei Sprachbarrieren oder unklaren behördlichen Anforderungen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Die gesamte Korrespondenz läuft über unsere Kanzlei, sodass Sie entlastet werden.
Eine sorgfältige Beweissicherung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir beraten Sie zur richtigen Dokumentation unmittelbar nach dem Unfall. Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugschäden und den Verkehrsverhältnissen sind wichtige Beweismittel. Wir koordinieren die Beschaffung von Zeugenaussagen und Kontaktdaten anderer Unfallbeteiligter. Falls erforderlich, beauftragen wir Sachverständige für Unfallrekonstruktionen. Auch die Sicherung von Videoaufnahmen aus Überwachungskameras oder Dashcams gehört zu unseren Leistungen. Medizinische Unterlagen und ärztliche Atteste werden vollständig dokumentiert. Eine lückenlose Beweiskette ist die Grundlage für die erfolgreiche Schadensregulierung.
Britische Versicherungen unterbreiten häufig Vergleichsangebote, die unter dem tatsächlichen Schadensumfang liegen. Wir prüfen jedes Angebot sorgfältig auf Vollständigkeit und Angemessenheit. Dabei vergleichen wir die angebotene Summe mit den tatsächlich entstandenen Schäden und künftigen Folgekosten. Versteckte Klauseln oder Verzichtserklärungen werden identifiziert und zurückgewiesen. Wir berechnen den korrekten Anspruch nach englischem Recht und deutschen Standards. Falls das Angebot unzureichend ist, formulieren wir eine fundierte Gegenargumentation. Sie erhalten eine klare Empfehlung, ob ein Angebot angenommen werden sollte oder weitere Verhandlungen notwendig sind. Unser Ziel ist stets die bestmögliche Regulierung für Sie.
Schmerzensgeld nach einem Unfall in der britischen Metropole bemisst sich nach den Grundsätzen des englischen Rechts. Die Bemessungskriterien unterscheiden sich teilweise vom deutschen Recht, wobei häufig höhere Beträge erzielt werden können. Wir ermitteln die angemessene Schmerzensgeldhöhe unter Berücksichtigung der Art und Schwere Ihrer Verletzungen. Dabei werden auch psychische Beeinträchtigungen und Unfallfolgen berücksichtigt. Die englische Rechtsprechung kennt detaillierte Guidelines für verschiedene Verletzungsarten. Wir nutzen diese Vorgaben, um Ihre Ansprüche optimal zu beziffern. Die Durchsetzung erfolgt zunächst außergerichtlich, bei Bedarf auch vor britischen Gerichten.
Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen vor britischen Gerichten. Wir arbeiten mit erfahrenen britischen Solicitors zusammen, die als lokale Prozessvertreter auftreten. Die Koordination des gesamten Verfahrens liegt in unserer Hand. Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen auf und entwickeln die Prozessstrategie. Das englische Prozessrecht unterscheidet sich vom deutschen Zivilprozess. Wir kennen die Besonderheiten des englischen Court-Systems und nutzen dieses Wissen für Ihre Anspruchsdurchsetzung. Auch die Kostenfrage wird im Vorfeld geklärt, wobei häufig Rechtsschutzversicherungen eintreten. Sie bleiben während des gesamten Verfahrens informiert und müssen nicht persönlich vor Ort erscheinen.
Nach einem Unfall vor Ort benötigen Sie häufig einen Ersatzwagen für die Rückreise oder die Fortsetzung Ihrer Reise. Die Kosten für einen Mietwagen sind erstattungsfähig. Wir setzen die Mietwagenkosten in angemessener Höhe durch, wobei ein der Fahrzeugklasse entsprechendes Ersatzfahrzeug zugrunde gelegt wird. Falls Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen ein Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese bemisst sich nach der Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Auch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis können geltend gemacht werden. Die vollständige Erstattung aller unfallbedingten Mobilitätskosten ist unser Ziel.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir besprechen Ihren Unfallhergang, prüfen die Erfolgsaussichten und klären die ersten Schritte zur Anspruchsdurchsetzung.
Wir analysieren Ihren Fall nach englischem Recht, beschaffen erforderliche Unterlagen und übernehmen die gesamte Kommunikation mit britischen Versicherungen und Behörden.
Wir setzen Ihre Schadenersatzansprüche konsequent durch – zunächst außergerichtlich, bei Bedarf auch vor britischen Gerichten. Sie bleiben während des gesamten Prozesses informiert.
Wir sind Ihre Anlaufstelle für die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen in der britischen Hauptstadt. Mit langjähriger Erfahrung im internationalen Verkehrsrecht unterstützen wir Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach Unfällen im europäischen Ausland. Unsere Kanzlei hat sich auf grenzüberschreitende Schadensfälle konzentriert und kennt die Besonderheiten des englischen Rechtssystems. Wir wissen, wie britische Versicherungen arbeiten und welche Taktiken sie anwenden, um Ansprüche zu minimieren.
Die Arbeit mit britischen Behörden erfordert Kenntnis der lokalen Strukturen und Abläufe. Wir haben über Jahre hinweg ein Netzwerk zu britischen Solicitors, Gutachtern und Übersetzern aufgebaut. Diese Kontakte nutzen wir, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Dabei arbeiten wir eng mit qualifizierten britischen Rechtsanwälten zusammen, die als lokale Prozessvertreter auftreten können.
Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht es uns, Mandanten deutschlandweit zu betreuen. Sie müssen nicht persönlich in unserer Kanzlei erscheinen. Alle Beratungsgespräche führen wir per Telefon oder Videokonferenz durch. Dokumente können digital ausgetauscht werden. Diese moderne Arbeitsweise hat sich besonders bei internationalen Fällen bewährt.
Unfälle in der britischen Hauptstadt erfordern fundierte Kenntnisse des englischen Rechts und der lokalen Gegebenheiten. Das englische Haftungsrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen BGB. Auch die Bemessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld folgt anderen Grundsätzen. Britische Versicherungen arbeiten nach anderen Standards als deutsche Versicherer. Ohne entsprechende Erfahrung riskieren Sie, auf unzureichende Vergleichsangebote einzugehen oder Fristen zu versäumen.
Die Sprachbarriere erschwert die Kommunikation zusätzlich. Wer die Besonderheiten des englischen Systems kennt, kann Ansprüche deutlich effektiver durchsetzen. Wir nutzen unsere Erfahrung, um Ihnen den größtmöglichen Schadensersatz zu sichern.
Grundsätzlich gilt bei Verkehrsunfällen das Recht des Unfallortes, also englisches Recht. Nach der Rom-II-Verordnung können Sie jedoch wählen, ob Sie Ihre Ansprüche nach englischem oder deutschem Recht geltend machen möchten. In vielen Fällen ist englisches Recht günstiger, da höhere Schmerzensgeldsummen üblich sind. Wir prüfen, welche Rechtsordnung für Sie vorteilhafter ist.
Ja, Sie können Ihre Ansprüche von Deutschland aus geltend machen. Die britische Versicherung des Unfallgegners ist verpflichtet, Ihren Schaden zu regulieren. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation auf Englisch und setzen Ihre Ansprüche durch. Auch gerichtliche Verfahren können in bestimmten Fällen vor deutschen Gerichten geführt werden.
Die Verjährungsfrist beträgt in England üblicherweise drei Jahre ab dem Unfalltag. Sie sollten Ihre Ansprüche jedoch möglichst zeitnah geltend machen. Je früher Sie tätig werden, desto besser können Beweise gesichert werden. Wir empfehlen, unmittelbar nach dem Unfall rechtlichen Rat einzuholen.
Sichern Sie die Unfallstelle ab und rufen Sie die Polizei. Dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos und notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Versicherungsdaten aus. Lassen Sie sich bei Verletzungen medizinisch behandeln. Kontaktieren Sie anschließend schnellstmöglich einen Rechtsanwalt, der auf internationale Verkehrsunfälle spezialisiert ist.
Die meisten deutschen Rechtsschutzversicherungen decken Verkehrsrechtsschutz im europäischen Ausland ab. Wir prüfen Ihre Versicherungspolice und klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. In vielen Fällen trägt am Ende die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.
Ja, bei körperlichen Verletzungen steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Nach englischem Recht werden häufig höhere Beträge zugesprochen als in Deutschland. Die Bemessung erfolgt nach detaillierten Guidelines, die verschiedene Verletzungsarten kategorisieren. Wir ermitteln die angemessene Schmerzensgeldhöhe und setzen diese gegenüber der britischen Versicherung durch.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit britischen Versicherungen, Behörden und Anwälten. Alle Schreiben werden auf Englisch verfasst. Sie müssen sich nicht mit englischsprachigen Dokumenten auseinandersetzen. Wir übersetzen relevante Unterlagen für Sie und halten Sie über alle Entwicklungen auf Deutsch informiert.
Ja, Sie haben grundsätzlich die freie Wahl der Werkstatt. Die Reparaturkosten können auch in Deutschland geltend gemacht werden. Falls das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, setzen wir die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland durch. Auch diese sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Sachschadenfälle können binnen weniger Wochen reguliert werden. Bei Personenschäden mit langwierigen Behandlungen kann die Regulierung mehrere Monate dauern. Wir setzen klare Fristen gegenüber der gegnerischen Versicherung und beschleunigen den Prozess, wo immer möglich. Sie bleiben während der gesamten Dauer informiert.
Für Fragen und weitere Informationen, füllen Sie das folgende Formular aus. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten behilflich zu sein.
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