Hatten Sie einen Unfall in England und sind nun unsicher, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können? Fühlen Sie sich von britischen Versicherungen mit niedrigen Vergleichsangeboten oder Ablehnungen allein gelassen?
Unfälle in England stellen Sie vor besondere Herausforderungen. Das fremde Rechtssystem, Sprachbarrieren und die räumliche Distanz erschweren die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche erheblich. Wir nehmen Ihnen diese Belastung ab. Mit unserem Netzwerk britischer Partnerkanzleien und unserem mehrsprachigen Team sichern wir Ihnen deutlich höhere Entschädigungen als bei eigenständigen Verhandlungen.
Unsere Mandanten erhalten durchschnittlich mehr als die ursprünglichen Angebote britischer Versicherungen. Sie können sich auf Ihre Genesung konzentrieren, während wir alle rechtlichen Schritte für Sie übernehmen.
Das britische Schadensersatzrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen System. Wir kennen diese Unterschiede genau und nutzen sie zu Ihrem Vorteil. Dank unseres britischen Partnernetzwerks haben wir direkten Zugang zu aktuellen Präzedenzfällen. Diese ermöglichen uns, Ihre Ansprüche optimal zu quantifizieren. Wir verhandeln hartnäckig mit britischen Versicherungen, die oft versuchen, ausländische Geschädigte mit niedrigen Angeboten abzuspeisen. Unsere Verhandlungsstrategie basiert auf langjähriger Erfahrung und tiefgreifender Kenntnis der britischen Versicherungsbranche. Die vollständige Kommunikation übernehmen wir für Sie. Sie müssen keine komplizierten englischen Dokumente verstehen oder beantworten.
Nach Personenschäden steht Ihnen in England oft ein deutlich höheres Schmerzensgeld zu als in Deutschland. Wir kennen die britischen Bemessungsgrundlagen genau. Für jeden Verletzungstyp gibt es in England spezifische Präzedenzfälle und Richtlinien. Wir ordnen Ihre Verletzungen optimal ein und maximieren Ihre Entschädigung. Wir berücksichtigen neben akuten Schmerzen auch langfristige psychische Belastungen wie Angstzustände oder posttraumatische Belastungsstörungen. Diese werden im britischen System besonders umfassend entschädigt. Die erforderlichen medizinischen Gutachten nach englischen Standards organisieren wir für Sie. Diese sind entscheidend für die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes. Durch unsere Erfahrung mit zahlreichen erfolgreichen Fällen können wir Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und maximale Ergebnisse erzielen.
Die gesamte Korrespondenz mit britischen Versicherungen übernehmen wir in englischer Sprache für Sie. Sie erhalten alle wichtigen Informationen verständlich zusammengefasst. Wir kennen die Verzögerungstaktiken britischer Versicherer und wissen, wie wir effektiv dagegen vorgehen. Unsere hartnäckige Kommunikationsstrategie bringt Bewegung in festgefahrene Verhandlungen. Alle Fristen und Formalitäten behalten wir stets im Blick. Dadurch verhindern wir zuverlässig den Verlust von Ansprüchen durch Verjährung oder Formfehler. Bei Bedarf stehen wir in direktem Kontakt mit britischen Behörden, Polizei und Unfallzeugen. Diese persönlichen Verbindungen beschleunigen oft den Verfahrensablauf erheblich. Regelmäßige Statusberichte halten Sie über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden – ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Chancen und beraten Sie zu den nächsten Schritten – unverbindlich und ohne Risiko.
In einem ausführlichen Gespräch (persönlich oder per Videokonferenz) analysieren wir Ihren Fall im Detail und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
Nach Ihrer Zustimmung führen wir alle notwendigen Verhandlungen und rechtlichen Schritte für Sie durch – bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihrer Entschädigung.
Wir haben uns auf die Durchsetzung von Ansprüchen nach Unfällen in England fokussiert. Unser Team vereint deutsches und britisches Rechtswissen mit muttersprachlichen Englischkenntnissen. Wir verstehen die emotionale Belastung eines Unfalls im Ausland. Daher bieten wir nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern nehmen Ihnen den gesamten organisatorischen Aufwand ab.
Unsere nachweislichen Erfolge sprechen für sich: Zahlreiche erfolgreich abgewickelte Verkehrsunfälle in England mit durchschnittlich höheren Entschädigungen. In einer Vielzahl der Fälle erreichen wir außergerichtliche Einigungen. Dies erspart Ihnen lange Verfahren und Unsicherheiten – ohne Kompromisse bei der Höhe Ihrer Entschädigung.
Unser etabliertes Netzwerk britischer Partnerkanzleien gibt uns direkten Zugang zum englischen Rechtssystem. Dies ermöglicht uns schnellere und effektivere Ergebnisse als Kanzleien ohne diese Verbindungen. Mit festen Ansprechpartnern und schnellen Reaktionszeiten sind wir stets für Sie da. Unsere digitale Mandantenakte gibt Ihnen jederzeit transparenten Einblick in Ihren Fall.
Wir kennen die spezifischen Herausforderungen deutscher Mandanten im englischen Rechtsraum aus langjähriger Erfahrung. Diese Perspektive ist ein entscheidender Vorteil für Ihren Fall. Mit unserem strukturierten Prozess zur Schadensquantifizierung nach britischem Recht maximieren wir Ihre Entschädigungssumme – systematisch und nachvollziehbar.
Definitiv ja. Britische Versicherungen bieten ausländischen Geschädigten oft deutlich zu niedrige Entschädigungen an. Unsere Mandanten erhalten durchschnittlich mehr als die ursprünglichen Angebote. Besonders bei Personenschäden sind die Unterschiede erheblich, da im britischen System deutlich höhere Schmerzensgelder üblich sind als in Deutschland.
Nein, in der Regel müssen Sie nicht nach England reisen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Vertretung vor Ort. In einer Vielzahl der Fälle erreichen wir außergerichtliche Einigungen. Selbst bei gerichtlichen Verfahren können wir Sie in den meisten Fällen vollständig vertreten, ohne dass Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist.
Hilfreich sind alle vorhandenen Dokumente zum Unfall: Unfallbericht, Fotos, Korrespondenz mit britischen Versicherungen, medizinische Berichte und Belege für entstandene Kosten. Sollten Sie nicht alles zur Hand haben, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung. Für eine erste Einschätzung genügt oft schon eine Schilderung des Unfallhergangs.
Bei einfachen Sachschäden erreichen wir oft innerhalb von 3-6 Monaten eine Einigung. Bei Personenschäden dauert der Prozess typischerweise 6-18 Monate, abhängig vom Heilungsverlauf und der Komplexität der Verletzungen. Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens regelmäßig über den Fortschritt informiert.
In England gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Personenschäden und sechs Jahren für Sachschäden. Selbst wenn der Unfall bereits einige Zeit zurückliegt, bestehen oft noch gute Chancen. Kontaktieren Sie uns umgehend für eine Prüfung, da verschiedene Faktoren den Fristbeginn beeinflussen können.
Absolut. Wir bieten eine transparente Kostenaufklärung an. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne die Kommunikation mit Ihrem Versicherer zur Kostenübernahme.
Im britischen Recht sind besonders bei Personenschäden höhere Entschädigungen üblich. Auch psychische Folgen wie Angstzustände werden umfassender berücksichtigt.
Die Erfolgsaussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Haftungsfrage und der Dokumentation der Schäden. In unserer Erstberatung geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung. Bei den von uns übernommenen Fällen erreichen wir meistens eine erfolgreiche Regulierung mit deutlich höheren Entschädigungen als bei eigenständigen Verhandlungen.
Je früher Sie rechtliche Unterstützung suchen, desto besser. Wichtige Beweise lassen sich direkt nach dem Unfall am besten sichern. Kontaktieren Sie uns idealerweise innerhalb der ersten Wochen nach dem Unfall, spätestens jedoch innerhalb des ersten Jahres, um optimale Ergebnisse zu erzielen und keine Fristen zu versäumen.
Für Fragen und weitere Informationen, füllen Sie das folgende Formular aus. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten behilflich zu sein.
Für dringende Notfälle erreichen Sie uns jederzeit über diese Nummer:
Sie können mit unseren jeweiligen Experten auch direkt in Kontakt treten, welche Sie auf der folgenden Seite finden: